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Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren: Was tun?

Was ist zu tun, wenn ihr die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 verlegt habt? (© IMAGO / Steinach)

Der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II, sind die wichtigsten Dokumente für Kfz-Halter. Falls ihr eine der beiden Unterlagen verlegt haben solltet, kann das richtig ärgerlich sein. Wie ihr in dieser Situation vorgehen könnt, um Ersatz zu beschaffen, erklären wir euch in diesem Ratgeber.

 
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Obwohl Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein 2005 zugunsten von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II abgeschafft wurden, halten sich die Begriffe in der Umgangssprache hartnäckig. Während der Fahrzeugbrief, also Zulassungsbescheinigung Teil II, euch den Besitz eures Fahrzeugs bescheinigt und ihr diesen daher sicher verwahren solltet, müsst ihr den Fahrzeugschein, ergo Zulassungsbescheinigung Teil I, als Auto-Ausweis mit euch führen. Die Dokumente sind enorm wichtig. Umso ärgerlicher ist es, wenn ihr eine der beiden Unterlagen nicht mehr finden könnt. Was ihr dann noch tun könnt, lest ihr hier.

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Fahrzeugschein verloren: So ersetzt ihr die Zulassungsbescheinigung Teil I

Im Fahrzeugschein steht nicht nur euer Name, auch eure Personalien, das KFZ-Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer, der Termin für die nächste Hauptuntersuchung und weitere Informationen zum Auto. Wenn ihr den Fahrzeugschein verloren habt, ist das zwar mit etwas Aufwand verbunden, aber kein unlösbares Problem. Befolgt dafür die folgenden Schritte:

  1. Ausgestellt wird der Fahrzeugschein von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde. Diese ist aber nicht nur für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges verantwortlich, sondern auch bei Verlust von Kfz-bezogenen Unterlagen für eine Neuausstellung zuständig.
  2. Bevor ihr zur Zulassungsbehörde geht, solltet ihr folgende Unterlagen beisammen haben:
    1. Personalausweis, Meldebescheinigung oder Pass.
    2. Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II.
    3. Eine eidesstattliche Versicherung, dass der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Diese bekommt ihr vom Notar. Falls der Schein geklaut wurde, müsst ihr außerdem die Nummer der Diebstahlanzeige bei der Polizei angeben.
    4. Den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung. Wenn ihr den letzten verlegt habt, könnt ihr euch von der zuständigen Stelle eine Kopie besorgen. Falls das Fahrzeug neu ist, ist das nicht notwendig.
  3. Mit diesen Unterlagen geht ihr dann zur Kfz-Zulassungsbehörde. Die Ausstellung kann normalerweise sofort erfolgen, kostet aber bis zu 20 Euro.
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Falls ihr in eine Polizeikontrolle geratet und keinen Fahrzeugschein dabei habt, bekommt ihr ein Bußgeld von 10 Euro aufgebrummt. Außerdem kommen noch die Kosten für den Notar hinzu – billig ist die Neuausstellung daher nicht.

Fahrzeugbrief verlegt: So bekommt ihr die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder

Der Fahrzeugbrief funktioniert wie eine Besitzurkunde, erfüllt also eine Sicherheitsfunktion: Er ist der Beweis dafür, dass euch das eingetragene Kfz auch tatsächlich gehört. Verliert man den Fahrzeugbrief, ist der Finder allerdings nicht automatisch im Besitz des entsprechenden Autos oder Motorrades. Wenn man ein Fahrzeug kauft, erwirbt man damit auch automatisch den Fahrzeugbrief. Im rechtlichen Sinne der Zulassung zeigt der Fahrzeugbrief außerdem die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug an.

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Wenn der Fahrzeugbrief verloren geht, geht ihr am besten folgendermaßen vor:

  1. Meldet den Verlust der Kfz-Zulassungsbehörde.
  2. Der Verlust wird von dieser auch an das Kraftfahrtbundesamt gemeldet.
  3. Es kann passieren, dass zunächst im Bundesverkehrsblatt auf eure Kosten eine Anzeige geschaltet wird, um einen eventuellen Finder ausfindig zu machen.
  4. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr den Fahrzeugbrief tatsächlich ausgestellt bekommen habt, als ihr das Fahrzeug gekauft habt, wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt und der alte Brief für ungültig erklärt.
  5. Wenn ihr dies nicht nachweisen könnt, haben Dritte zwei Wochen lang Zeit, Einwände gegen das Ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes zu erheben.
  6. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern. Währenddessen bleibt die Ersatzbescheinigung im Besitz der Zulassungsbehörde.
  7. Für die Vorlage bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde braucht ihr:
    1. Personalausweis, Pass oder Meldebescheinigung.
    2. Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I.
    3. Verlusterklärung des Fahrzeughalters.
    4. Bei Diebstahl die entsprechende Anzeige (Vorgangsnummer der Polizei).
    5. Eine eidesstattliche Versicherung, dass ihr Eigentümer des Fahrzeugbriefs seid. Dafür müsst ihr zum Notar.
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Die Kosten für eine Neuausstellung können sich leicht auf 100 Euro belaufen. Dazu kommen natürlich noch die Kosten für einen Notar.

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