ACTA ist dieser Tage das Ziel der Proteste, denn anders als die US-Gesetzesentwürfe betrifft uns das Abkommen ganz direkt und unmittelbar. Thilo Schmidt, Kulturwirtschafts- und Urheberrechtsanwalt aus Berlin, erklärt im Interview mit GIGA, was für Konsequenzen das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, oder Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen hat.
Außerdem erläutert er, was eigentlich noch passieren muss, bevor die ACTA-Regelungen hier bei uns zur Anwendung kommen können. Das Fazit: Ein durchaus bedenklicher Vorstoß durch die Unterzeichnerstaaten, aber es wird lange nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Eine Interessante Randnotiz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Februar 2012 einen Fall entschieden, der erhebliche Auswirkungen auf die Durchsetzung von ACTA und seiner Folgeregelungen haben könnte. In dem Urteil bekräftigen die Richter, dass eine belgische Verwertungsgesellschaft (das Äquivalent der deutschen GEMA) nicht ohne weiteres den Anbieter eines sozialen Netzwerkes dazu zwingen kann, „Urheberrechtsfilter“ auf seine Server zu legen.
Netlog, so der Name des Netzwerkes, sollte nach Bestreben der „Société d‘Auteurs Belge – Belgische Auteurs Maatschappij“ (SABAM) auf eigene Kosten und auf unbestimmte Zeit ein System aus Inhaltsfiltern installieren. Dieses hätte die von den Nutzern gespeicherten Informationen überwacht und urheberrechtlich geschützte Materialien gemeldet.
Solche Maßnahmen beeinträchtigen aber nicht nur Netlog in seiner unternehmerischen Freiheit, sondern würden auch dem Recht seiner Anwender auf den Schutz persönlicher Daten nicht gerecht. Eine Argumentation, die man im Hinterkopf behalten sollte, wenn es künftig darum geht, welche Befugnisse Rechteinhaber gegenüber Inhaltsanbietern im Netz haben.
Update:
Wie die BBC meldet, wird sich der EuGH bald auch direkt mit ACTA befassen. Laut EU-Handelskommissar Karel De Gucht (Belgien) wurde das Gericht ersucht, die Vereinbarkeit des Abkommens mit geltendem EU-Recht festzustellen. Insbesondere könnten dadurch EU-Grundfreiheiten und -Grundrechte beeinträchtigt sein.
Im Juni ist ACTA auch im EU-Parlament ein Thema. Schon jetzt haben sich manche der Mitgliedsstaaten von den Regeln des Abkommens distanziert, darunter Dänemark und Deutschland.
Auch die Justizkommissarin Viviane Reding (Luxemburg) machte in einer Stellungnahme bereits ihre Sorgen deutlich: “Für mich ist eine Blockade des Internet niemals eine Lösung”, so Reding. Wann der EuGH sich zu der Sache äußern wird, sei bislang noch nicht bekannt.
