Der Münchener Fernsehsender musste sich wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels vor dem Freiburger Landgericht verantworten. In dem Verfahren ging es vor allem um die Praktiken des Quiz-Senders. So wurde 9Live unter anderem vorgeworfen, widerrechtlich kostenpflichtige Anrufe auf seinen Anrufbeantwortern hervorgerufen zu haben und die Moderatoren würden die Zuschauer unzulässig animieren, an den Sendungen teilzunehmen.
Das hier ein schmaler Grat zwischen legalen und illegalen Praktiken herrscht, liegt nicht zuletzt daran, dass bisher in Deutschland keine gültige Rechtsauffassung zum Umgang mit TV-Gewinnspielen bestand. Mit dem Freiburger Urteil ist somit ein erster Schritt in Richtung einer gesetzlichen Rahmenbestimmung gemacht.
Ziemlich spät, wenn man bedenkt, dass in Deutschland eine deutliche Zunahme von solchen Sendungen klar erkennbar ist.
Hatten die deutschen Fernsehsender bis vor kurzem noch versucht, ihr Abend- und Nachtprogramm mit, zumindest ansatzweise unterhaltsamen, Formaten zu füllen, ist seit einiger Zeit der Call-In-Boom entfacht. Nahezu alle Sender bringen abends ihre, meist knapp und sexy bekleideten, Quizfrauen und -männer auf den Schirm, um sich von daheim darbenden Anrufern die Antworten auf Fragen a là, “Wie heißt Angela Merkel mit Vornamen?”, beantworten zu lassen.
Warum viele andere Sender, neben 9Live, auf den Zug aufgesprungen sind liegt auf der Hand.
Die interaktiven Quiz-Shows bringen Geld in die Kassen der, mit einbrechenden Werbeerlösen konfrontierten, TV-Sender. Dies geschieht natürlich auf Kosten der Einschaltquote, aber die ist vielen TV-Sendern in Deutschland offenbar nicht mehr so wichtig, so lange der Gewinn stimmt. Herzlichen Glückwunsch, sie haben gewonnen!
Was haltet Ihr von den TV-Gewinnspielen? Habt Ihr schon mal an einer solchen Sendungen teilgenommen? Schreibt Eure Meinung einfach in den COMMENTS-Bereich.

