Roland Koch, Ministerpräsident und Vorsitzender der CDU in Hessen, hat zusammen mit seinen Parteifreunden gestern im Landtag eine entsprechende Ausweitung des Kopftuch-Verbots durchgesetzt. Das erstreckt sich allerdings nicht nur auf die traditionelle Kopfbedeckung der muslimischen Frauen. Religiöse und politische Symbole sind im Staatsdienst ab sofort tabu. Da gilt allerdings dann nicht, wenn die christlicher Herkunft sind.
Begründet wird dies damit, dass das islamische Kopftuch “nicht im Einklang mit den Grundrechten und unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat” steht, so CDU-Fraktionsvorsitzender Franz Josef Jung. Wer als Beamtin auf dem Tragen des Kopftuchs beharrt, würde sich nicht zur deutschen Verfassung bekennen.
Die Opposition von SPD, Grünen und FDP stimmt geschlossen gegen die Gesetzesänderung und kritisierte sie hart. Der SPD-Fraktionschef Jürgen Walter hält die Novelle für verfassungswidrig, da die Ausdehnung des Kopftuchverbots auf sämtliche Beamtinnen und die besondere Privilegierung christlicher Symbole mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht vereinbar wären.

