Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2003 entschieden, dass die Bundesländer Gesetze zum Verbot religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen erlassen können. Mehrere Bundesländer änderten daraufhin das Schulgesetz. Allerdings auch auf unterschiedliche Weise: Während in Berlin “sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole” in den Klassenzimmern verboten sind, neben dem Kopftuch also ein auffälliges Kreuz ebenfalls nicht erlaubt ist, ist in Hessen dagegen nur das Kopftuch verboten. Da das Kreuz “der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition Hessens” entspreche, soll es weiterhin erlaubt sein. In diesem Ansatz sieht die Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky einen Widerspruch zu der in der Verfassung festgelegten Gleichbehandlung der Religionen.

Der hessische CDU-Fraktionschef Franz Josef Jung argumentiert dagegen: Das Kopftuch sei “zuallererst eine politische Demonstration und ein Symbol für Unterdrückung und Unfreiheit”. Dies wiederum sei ein Widerspruch zu der Verfassung Deutschlands. Und schlussfolgert somit: Eine Lehrerin oder Beamtin, die auf dem Tragen des Kopftuchs beharre, “bekennt sich eben nicht zu unserer Verfassung”. Der Frauen-Union geht selbst das nicht weit genug, sie plädiert sogar für eine Ausweitung des Kopftuchverbots auf Schülerinnen und Studentinnen. Was aber, Frau Sacksofsky zufolge, rechtlich “geradezu absurd” sei, da es ihrer Meinung nach vom Verfassungsgericht abgewiesen werden würde.