Der lange Streit ums Kopftuch – wer erlaubt was?
Neu ist diese Regelung allein in Schweden, denn britischen Polizeibeamten und -beamtinnen ist es bereits seit rund zwei Jahren erlaubt, ihrer Religion entsprechende Kopfbedeckungen zu tragen. “Im Falle von Einsätzen”, zitiert der “Standard” die Chefin der Rekrutierungsabteilung der schwedischen Polizei, “wo den Beamten aus Sicherheitsgründen das Tragen von Visierhelmen vorgeschrieben ist, muss sich der Beamte entscheiden, ob er den Helm aufsetzt”.
Uneiniges Europa zwischen Verbot und Erlass
Das Tragen des islamischen Kopftuches wird in Europa über unterschiedliche Regelungen gehandhabt. Während Österreich als eines der liberalsten europäischen Länder gilt und Schülern wie Lehrern, Beamten wie Ärzten – ausgenommen Polizisten und Richter – die freie Wahl der Kopfbedeckung zugesteht, pflegt Frankreich ein strenges Verhältnis zur Problematik. Hier beschloss das Parlament ein grundsätzliches Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Spitälern.
Ausführlich nun diskutierte die Bundesrepublik ein solches Verbot, bis das Bundesverfassungsgericht schließlich im September 2003 die Entscheidung an die Bundesländer übertrug. So endete etwa Berlin in dem Beschluss, alle religiösen Symbole in Schulen zu untersagen. Auch die schleswig-holsteinische SPD erwägt derzeit, im Gegensatz zur CDU, in dem neuen Schulgesetz alle religiösen Symbole zu verbieten, nicht nur das Kopftuch.
Wie beurteilt Ihr die andauernde Diskussion um das Tragen oder Nicht-Tragen des Kopftuches? Sollte eine einheitliche Regelung für Deutschland, gar für Europa geschaffen werden? Wie sollten sich Bürger zwischen der eigenen Religionsfreiheit und der staatlichen religiösen Neutralitätspflicht positionieren? Schreibt Eure Meinung hier in den COMMENTS-Bereich!