Mit dem Muslim-Test will das Innenministerium in Baden-Württemberg ausländische Einwanderungswillige in der Hinsicht prüfen, ob sie ein klares Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland ablegen können. Gefragt wird nach der eigenen Haltung zur Homosexualität, der Rolle der Frau in der Gesellschaft und dem Thema Gewalt in der Familie. Das Stuttgarter Innenministerium hat den Gesprächsleitfaden entwickelt, der seit Anfang Januar angewendet wird. 30 Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, das Gespräch wird protokolliert und der Befragte muss dieses Protokoll anschließend unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigt der Bewerber auch, dass die Einbürgerung bei festgestellten unwahren Angaben zurückgenommen werden kann. Derzeit wird die als “Muslim-Test” bekannt gewordene Befragung bei Bewerbern aus 57 islamischen Staaten durchgeführt.

Umstritten war von Beginn an die Vorgehensweise und der Inhalt des Fragebogens. Er bedient jegliche Klischees, die es in Deutschland gegenüber Muslimen gibt. So wird zum Beispiel auch danach gefragt, ob man die Attentäter vom 11. September 2001 als Terroristen oder Freiheitskämpfer bezeichnet – die Antwort muss begründet werden. Allerdings bestreiten die baden-württembergischen Politiker jede Verbindung zur Religion. Danach wird nicht gefragt.