Dort präsentierte er seine Argumente, unter anderem, dass Deutschland sowieso bereits den strengsten Jungendschutz Europas habe und versuchte die Anwesenden von einer alternativen Taktik zu überzeugen: Aufklärung!
Seine Darstellung wurde gut aufgenommen. Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. sagte später:
“Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen.”
Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, erklärte dem Ausschuss später, dass es eine Änderung in Paragraph 131 (Strafgesetzbuch) nicht geben würde. Hier sind die Kriterien festgelegt, nach denen Computerspiele bewertet werden.
Einmal davon abgesehen, dass ein komplettes Verbot von Computerspielen in Deutschland nicht möglich ist (das wäre Zensur, und das ist verboten), wären durch die Änderungen deutlich mehr Spiele einer härteren Wertung unterzogen worden, als bisher.