Bereits im November 2010 ist der Hersteller M.I.C. Gadget Store aus Hongkong mit seiner Steve-Jobs-Puppe gescheitert und durfte sie nach Apples Einschreiten nicht verkaufen. Nun aber, nach dem Tod des Apple-Gründers, könnte sich die Rechtslage verändert haben, analysiert die Seite Paid Content. In allen bis auf 12 US-Bundesstaaten werden Persönlichkeitsrechte nicht mehr über den Tod einer Person hinaus gewährt. Folglich könnte sich Apples Warnung gegenüber den chinesischen Hersteller “In Icon“ als leere Drohung entpuppen.
Während sich Hersteller, Fans und Medien noch über die Fragen des Rechts und des schlechten Geschmacks streiten, ist die Puppe inzwischen bei ebay aufgetaucht. Für umgerechnet etwa 100 Euro wird sie direkt aus Hongkong verschifft.
(Bild: in icons)
