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WoW-Account verkaufen - Tipps und rechtliche Hinweise

Virtuelle Items oder ganze Accounts von Strategie- oder Fantasy-Spielen in reales Geld umzusetzen, ist schon länger gängige Praxis. World of Warcraft-Accounts des Herstellers Blizzard Entertainment konnten in Korea bereits mehrere tausend Dollar erzielen. Der Online-Handel mit Accounts ist von den meisten Herstellern und ebenso von Teilen der Community nicht gern gesehen und selbstverständlich auch kein rechtsfreier Raum. Hier erfahrt ihr, was ihr beim WoW-Account verkaufen beachten müsst.

Die Meinungen sind geteilt, sowohl in der Spieler-Community als auch bei den Herstellern und das liegt wohl daran, dass es gute Argumente für das Verkaufen und genauso auch gegen das Veräußern von Spiele-Accounts gibt. Rund um diese Argumente entspinnt sich eine Rechtslage, mit der sich bislang hauptsächlich Juristen aus den USA und Korea ausführlicher beschäftigt haben.

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Im Folgenden bekommt ihr konkrete Tipps zum Verkauf eures WoW-Accounts.

WoW-Account verkaufen: So kann man es machen

Die einen sagen, es ist gegen den Spieler-Ethos mit einem gekauften Account einzusteigen und die anderen argumentieren, dass sie für all die investierte Zeit und Arbeit einen gewissen Gegenwert erhalten möchten. Wenn ihr findet, dass es nicht mehr cool ist, World of Warcarft zu spielen, dann könnt ihr den Verkauf am besten über die Plattform eBay als Auktion oder als Kleinanzeige abwickeln, wo bereits einige Accounts angeboten werden. Dabei gibt es einiges zu beachten:

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  • Blizzard fährt eine harte Linie: gegen den Verkauf von Items und Accounts wie auch gegen die Verwendung von Cheats und Hacks und sie haben keine Problem damit, deswegen 100.000 Accounts zu bannen bzw. verkaufte Accounts zu sperren. Für eure Verkaufsabsichten bedeutet das, möglichst nur die Daten zu veräußern, die notwendig für den Verkauf sind, und damit nicht in Foren zu hausieren oder es anderweitig an die große Glocke zu hängen. Andernfalls muss der neue Account-Besitzer mit der Sperrung des Accounts rechnen und der Ärger darüber dürfte dann bei euch landen.
  • In der Angebotsbeschreibung solltet ihr folgende Daten veräußern: Klasse, Rasse, Berufe, Skills und Level der Chars, die Art des Servers, die Goldmenge, die Mounts und welche weiteren wertvollen Gegenstände ihr noch im Angebot habt.
  • Keinesfalls solltet ihr diese Daten zum Besten geben: den genauen Namen des Servers und des Chars und ähnlich sensible Daten von euch oder dem Account, denn sonst leistet ihr dem Missbrauch dieser Informationen Vorschub.
  • Das Passwort müsst ihr mit übergeben. Falls ihr dieses oder sehr ähnliche Passwörter auch in anderen Accounts benutzt, müsst ihr es natürlich ändern!
  • Wie am besten immer bei eBay-Deals, so auch beim WoW-Account verkaufen: Die Ware wird erst an den Käufer übermittelt, wenn die Zahlung eingegangen ist. Dann müsst ihr dem Käufer das Passwort des Accounts, die E-Mail-Adresse und die Sicherheitsfrage mit Antwort übermitteln.
  • Ähnlich wie beim Gebrauchtwagenkauf, bei dem man den Käufer verpflichtet die KFZ-Versicherung umzumelden, ist es auch beim Verkauf des WoW-Accounts: Mit einer verpflichtenden Erklärung könnt ihr sicherstellen, dass der Käufer das Passwort des Accounts und die E-Mail-Adresse ändern muss.
  • Ans Ende der Angebotsbeschreibung eures WoW-Accounts stellt ihr zwei rechtlich einschränkende Erklärungen, die in diesem standardisierten Wortlaut in den meisten eBay-Angeboten zur Absicherung des Verkäufers enthalten sind.
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Erklärung zur Absicherung beim WoW-Account verkaufen auf eBay

Diese Texte könnt ihr einfach per Copy & Paste in euer Artikel-Angebot einfügen:

  1. Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erheben keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Account-Daten wie E-Mail, Konto-Daten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.
  2. Es wird keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler übernommen. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7_11_2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.
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Wer sich für die allgemeine Rechtslage intensiver interessiert, sei auf diesen Artikel zu Handel mit Spiel-Accounts und virtuellen Gegenständen verwiesen.

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