Die Mahnung des Samsung Galaxy S3: Smartphones, seht Euch vor
Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Faulheit — so lauten die sieben „Todsünden“, oder viel mehr „Hauptlaster“ des katholischen Katechismus. Ähnlich tabu sind sieben Smartphone-Merkmale, die Apple sich schützen ließ. Samsung musste bereits dran glauben, doch gibt es durchaus noch andere Geräte, die reif für eine Patentklage sind.
Offenbar konzentriert Apple seine Bemühungen vor den Gerichten derzeit auf Samsung, weil der Hersteller innerhalb der vergangenen Monate die Marktführerstellung im Smartphone-Bereich an sich ziehen konnte. Sofern diese Entwicklung wieder rückgängig gemacht werden kann, etwa durch einstweilige oder dauerhafte Importverbote für bestimmte Geräte, wird sich möglicherweise anderen Produzenten zugewandt.
Orientiert man sich an den genannten „7 Patent-Todsünden“, fallen gleich mehrere High-End-Smartphones auf, die als nächstes ins Visier der Anwälte aus Cupertino geraten könnten. Das Galaxy S3 wurde ja scheinbar elegant an den Verboten “vorbei-designed“.
Zur Erinnerung hier noch einmal Apples „Schwarze Liste“:
- Rechteckige Form mit vier gleichförmig abgerundeten Ecken.
- Vorderseite des Geräts wird von Display mit schwarzem Rand dominiert.
- iPhone und iPod touch: Substantielle schwarze Ränder ähnlicher Breite an der Ober- und Unterseite sowie schmale schwarze Ränder ähnlicher Breite an den Seiten.
- iPad: Substantielle schwarze Ränder ähnlicher Breite an allen vier Seiten.
- Metallischer Rand, der die Oberseite einfasst.
- Rasterförmige Anzeige bunter Symbole mit gleichförmig abgerundeten Ecken.
- Eine Reihe bunter Symbole am unteren Displayrand (das „Springboard“), das nicht wechselt, egal welche Seite der Benutzerfläche man betrachtet.
Da wäre zunächst das HTC One S. Stopp, Moment! Apple ist doch längst dabei, vor Gericht gegen das taiwanesische Unternehmen vorzugehen, oder? Richtig, allerdings geht es dabei nicht um Design-Patente oder „Geschmacksmuster“, sondern lediglich um geschützte technische Funktionen und Methoden.
Gehen wir die kritischen Erscheinungsmerkmale also der Reihe nach durch. Was hier an abgerundeten Ecken zu sehen ist, dürfte wohl auch ein Blinder
Doch leider muss das One S bei der fixen Icon-Reihe am unteren Displayrand schon wieder dran glauben. Es sind also alle bis auf ein Kriterium erfüllt. Da kann man nur hoffen, dass das HTC One S nicht all zu erfolgreich wird. Sonst wird das wachsame Augenmerk von Apples Designpatentschützern schneller in Richtung HTC schweifen, als den Taiwanesen lieb ist.

Exempel numero 3: Das Sony Xperia S. Langsam und ahnungsvoll schweift das Auge von
Doch dann: Die Rettung! Ein Silberstreif am Horizont. Und auf dem Xperia S, der das Auge gekonnt von der sonst einförmig schwarzen (Vorsicht!) Vorderseite ablenkt. Sony scheint also vorerst aus dem Schneider.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der bunten Produktwelt der Android-Smartphones. Andere Modelle stehen den hier genannten in ihrer Patentverletzenden Art in nichts nach. Wie man sieht, ist es leicht, Kandidaten für die nächste Klagewelle zu finden. Da bleibt nur zu hoffen, dass Tim Cook ernst macht mit seiner Ankündigung, die von ihm so verhassten Rechtstreitigkeiten möglichst beizulegen.
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