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o2 streicht Tarif-Rabatte: Das rät die Verbraucherzentrale

© Telefonica

Wer seinen o2-Vertrag zu früh kündigt, muss draufzahlen. Mit dieser Taktik verunsichert der zu Telefónica gehörende Anbieter seit Dezember 2017 seine Kunden. Wir haben bei der Verbraucherzentrale nachgefragt und erklären, worauf man jetzt achten muss. 

 
o2
Facts 

o2 steht seit Jahresbeginn heftig in der Kritik. Bei einer Vertragsverlängerung werden Rabatte gestrichen, sobald der Kunde den Vertrag kündigt. Bei dem sogenannten Treuerabatt werden Bestandskunden bei einer Verlängerung ihres Mobilfunktarifs Rabatte zugesprochen. In der Regel handelt es sich dabei um eine reduzierte monatliche Grundgebühr. Wenn der Kunde den neuen Vertrag jedoch vor Ende der Laufzeit kündigt, werden diese Rabatte sofort gestrichen. Was sagt die Verbraucherzentrale dazu?

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Gestrichener Treuerabatt bei o2: Verbraucherschützer kritisieren Vorgehen

Dr. Oliver Griess von der Verbraucherzentrale NRW erklärt: „Kündigt ein Kunde seinen Vertrag zum Ende der Laufzeit, bleibt der Vertrag bis dahin unverändert gültig. Dies gilt grundsätzlich auch für alle Extras und Rabatte. Ein Wegfall der Rabatte unter bestimmten Bedingungen kann nur zulässig sein, wenn dies mit dem Kunden von Anfang an transparent so vereinbart wurde.“

o2 versichert, dass alle Kunden über die Bedingungen auf verschiedenen Wegen informiert werden. Die Beschwerden in den sozialen Netzwerken zeigen jedoch ein anderes Bild. Viele Kunden sind sauer und wussten eben nichts davon, dass o2 die Treuerabatte bei einer Kündigung streicht.

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Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Die genannte Formulierung ist unseres Erachtens nicht verbraucherfreundlich. Denn der Kunde hat faktisch keine Möglichkeit den Rabatt zu erhalten und anschließend den Anbieter zu wechseln. Denn spätestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit muss der Verbraucher laut AGB des Anbieters kündigen. Damit riskiert er aber, dass der Rabatt wegfällt.“

Wie ihr den o2-Support erreicht und wo eure Kundennummer steht, erfahrt ihr in unserer Bilderstrecke:

o2-Tarif kündigen: Darauf solltet ihr achten

o2-Kunden sollten beim Wort Treuerabatt hellhörig werden, denn genau dieser verfällt bei einer Kündigung. Fragt daher genau nach den Konditionen und Bedingungen bei einer Vertragsverlängerung, insbesondere was Aktionen und Rabatte angeht.

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Verbraucherschützer Dr. Griess gibt weitere Tipps beim Abschluss eines Vertrags: „Verbraucher sollten sich, bevor sie einen Mobilfunkvertrag abschließen, zunächst überlegen, wofür sie ihr Handy in erster Linie nutzen. Ein Blick in die letzten Rechnungen kann dabei helfen. Wir empfehlen immer mehrere Angebote zu vergleichen. Neukundenrabatte sind oft zeitlich begrenzt. Danach wird es dann teurer.  Auch ein Blick auf die Netzabdeckung kann sich lohnen. In ländlichen Gebieten sind nicht alle Mobilfunknetze gleich stark verfügbar.“

Welche Anbieter es in Deutschland gibt und wer welches Netz nutzt, erfahrt ihr in diesem Video:

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Zum Schluss noch ein weiterer Tipp: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren den Anbieterwechsel erleichtert. Inzwischen muss auf Mobilfunkrechnungen auch die Kündigungsfrist stehen. Diese Frist sollte man sich im Kalender notieren. Wenn man die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag meistens um 1 Jahr.

Rechtlich scheint das Vorgehen von o2 zwar in Ordnung, kundenfreundlich ist es aber auf keinen Fall. Es bleibt abzuwarten, ob o2 dieses Konzept in Zukunft auch auf andere Rabatte ausdehnt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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