In der Pressemitteilung (PDF) schreibt das Landgericht:

Die Kammer ist nach einer im Eilverfahren angezeigten, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte „Galaxy Tab 10.1 N“ nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt. Mithin falle es nicht in dessen Schutzbereich und es liege keine Schutzrechtsverletzung vor. Aufgrund der vorgenommenen Designänderungen verstoße Samsung durch den Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1 N“ auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Damit ist Samsung bis auf Weiteres einer Einstweiligen Verfügung entgangen. Wie Florian Müller schreibt, weist das Urteil darüber hinaus auf eine mögliche Entscheidung desselben Gerichts im Streit zwischen Apple und Motorola Mobility bezüglich des Xoom hin.

Die Streitigkeiten zwischen Apple und Samsung sind damit aber noch lange nicht vom Tisch, da hier lediglich eine Einstweilige Verfügung abgelehnt wurde. Eine neue Klage, die zehn Smartphone-Modelle und fünf Tablets von Samsung betrifft, wurde im Januar angekündigt.