Warum das Content-ID-System nicht funktioniert
Gestern interviewten wir die Youtube-Sprecherin Mourina Latrache zum Konflikt zwischen GEMA und Youtube – unser Leser Rudy Holzhauer, Geschäftsführer des Musikverlags Progressive, liefert einen Beitrag zur Debatte und erklärt, wieso das Content-ID-System nicht funktioniert.
Leider versucht YouTube immer wieder, wie bereits in der Gerichts-Verhandlung gegen die GEMA, darauf zu verweisen, dass YT ihr Content-ID einsetzen möchte. Das könnte auch prima funktionieren, wenn die GEMA alle veröffentlichten Titel als Datei hätte. Dies ist aber nicht der Fall, da die GEMA keine Tonträgerfirma ist, sondern sämtliche Werke über die Anmeldungen ihrer Mitglieder bzw. über Datenaustausch von den ausländischen Schwesterfirmen nur in Datenform vorliegen hat. Ausserdem kennt die GEMA nur die Werk-Titel mit den dazu gehörigen Urheber- und Verlagsangaben. D.h. sie kann gar nicht, wie seitens YT gewünscht, Referenzdaten für das Content-ID-Verfahren zur Verfügung stellen.
Die GEMA vertritt das jeweilige Werk, aber nicht die physische Aufnahme (das ist das Leistungsschutzrecht, das in Deutschland von der GVL lizenziert wird). Dies bedeutet weiterhin, dass der gesamte User Generated Content mit den unzähligen Coverversionen weder erfasst noch vergütet werden könnte. Darum ist für die GEMA nicht der Interpret von Bedeutung, sondern der Werk-Titel. Deshalb ist es ohne Belang, ob der Interpret LADY GAGA als LADY HAHA oder sonstwie bezeichnet wird, solang der Titel genannt wird. Es mag durchaus sein, dass YT mehr als 3.000 Partner hat, die mit der Content-ID arbeiten. Dies bleibt unbestritten, weil dort ggf. Referenzdateien vorliegen. Aber wenn Lieschen Müller jetzt ein Lied von LADY GAGA nachsingt, wird das vom Content-ID-Verfahren nicht erkannt, weil es eben keine Referenzdateien gibt/geben kann.
Ausserdem wäre die Frage beim Content-ID-Verfahren – wer wird informiert? Der Künstler, das Label, der Partner, der die Referenzdatei zur Verfügung gestellt hat? Der Urheber – oder wir, die wir als Verlag seine Partner/Vertreter sind – haben zum Teil weit über 50 verschiedene Cover-Versionen eines einzelnen Liedes, die bereits auf Tonträger veröffentlicht sind. Es gibt für manche unsere Werke bei YT über 20.000 verschiedene Versionen/Links, von Coverversionen bis zu Live-Aufnahmen, die weder der Urheber noch seine Vertreter bearbeiten noch einzeln sperren könnten. Das kann nur ein Unternehmen wie Google, die die entsprechenden Tools dafür hat oder entwickeln muss.
Übrigens alle Partner von Google/YouTube, seien es die englische Verwertungsgesellschaft PRS for Music, die französische SACEM u.s.w. mussten sog. „Non Disclosure Agreements“ (NDA=Geheimhaltungsklauseln) unterschreiben. Das Problem ist, dass die Mitglieder wissen wollen, welche ihrer Lieder gespielt (geklickt) wurden. Es gab bereits von 2007-2009 eine entsprechendes Abkommen zwischen der GEMA und YT, und damit war die GEMA die erste europäische Verwertungsgesellschaft, die einen Vertrag mit Youtube hatte. Aber die GEMA-Mitglieder wollten nicht, dass das Geld wie mit einer Gießkanne über alle verteilt wird, sondern, dass – ähnlich wie beim Rundfunk – die Titel und die Häufigkeit des jeweiligen Einsatzes benannt werden. Kleine Randbemerkung: Den Verhandlungsführer der englischen PRS for Music hat man nach Abschluss des Vertrages fristlos entlassen, weil der ausgehandelte Vertrag für die Urheber und Verlage so schlecht war. Am 30.6.2012 läuft dieser aus – mal sehen, was dann in UK passiert. Und in Frankreich am 31.12.2012.... und dort herrscht ebenfalls grosse Unruhe.
Darüber hinaus gibt es noch die Frage der Persönlichkeitsrechte, die gar nicht Bestandteil der Verhandlungen mit der GEMA sind, und bei denen YouTube am Landgericht Hamburg in erster Instanz verloren hat (gegen eine Sängerin bzw. ihren Produzenten). Man wartet derzeit auf die Berufungsverhandlung beim OLG.
Autor Rudy Holzhauer ist Geschäftsführer des unabhängigen Musikverlags Progressive GmbH.
Weiterlesen: Unser Kommentar dazu. Ärger, weil ihr Youtube-Videos nicht sehen könnt? Selbst Schuld!
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