Während YouTube sich auf sein Filtersystem Content-ID beruft, das einschreitet, sobald ein Video abzurufen ist, möchte die GEMA eine Aussortierung unmittelbar nach dem Hochladen. Besonders bei der Erkennung von Live-Videos ist ihrer Meinung nach Content-ID nicht effizient genug.
Das Problem nun ist, dass die von der GEMA geforderte generelle Vorprüfung von Videos angesichts der täglich online gehenden Clipmenge praktisch kaum umsetzbar ist. Im Einzelfall könne die GEMA wohl über die Content-ID selber löschen, was aber bei einem Repertoire von acht Millionen Titeln ebenfalls nicht machbar ist.
YouTube vs. GEMA: Eine inzwischen endlose Geschichte. Das Urteil wird für den 20. April erwartet!

