Umgangssprache oder Markenname: Wem gehört der AppStore?
Der schon seit der Eröffnung der Amazon Plattform am 22. März 2011 schwelende Streit wird mit dem jüngsten Schriftsatz in eine neue Runde gebracht. Darin gibt Apple zwar zu, dass die beiden Begriffe „App“ und „Store“ einzeln im Oxford Dictionary definiert sind, zusammengesetzt jedoch einen Markennamen ergeben, den allein Apple für seinen Software-Store verwenden darf. Amazon argumentierte zuvor in seiner Klageerwiderung, dass es sich um Umgangssprache handelt, die jedermann verwenden darf und führt das Jobs-Zitat als stärksten Beweis ins Feld.
Mit der Frage, wie der Streit zu entscheiden ist, dürfen sich in den kommenden Wochen die Richter des kalifornischen Gerichts auseinandersetzen. Apple fordert von Amazon die Zahlung von Schadensersatz, dessen Höhe noch zu beziffern ist, und vor allem die Schließung oder Umbenennung des Amazon Appstores.