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Auto zugeparkt: Das könnt ihr tun

Ein Falschparker blockiert euch? Dann sollet ihr nicht gleich den Abschleppdienst rufen.
Ein Falschparker blockiert euch? Dann sollet ihr nicht gleich den Abschleppdienst rufen. (© IMAGO / Schöning / Bildbearbeitung GIGA)
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Morgens ins Auto steigen und zur Arbeit fahren – alles kein Problem, solange niemand im Weg steht. Doch was kann man tun, wenn das eigene Auto zugeparkt ist?

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Ein Falschparker blockiert euch? So reagiert ihr richtig

Meistens passiert es, wenn man es besonders eilig hat. Trotzdem gilt es, Ruhe zu bewahren. Seht euch die Situation genau an und schaut, ob ihr durch vorsichtiges Rangieren aus eurer Parklücke kommt, ohne einen Schaden zu verursachen.

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Falls das nicht geht, ist die einfachste Lösung, ein paar Minuten zu warten. Häufig kehrt der Fahrer des Autos, das im Weg steht, schnell zurück, weil er kurz etwas erledigen wollte. Wartet mindestens fünf Minuten, bevor ihr weitere Maßnahmen ergreift. Es ist nicht erlaubt, das fremde Fahrzeug zu blockieren.

Rückwärts einparken ist schwierig? Schaut euch im Video an, wie ein Auto das ganz allein schafft:

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Auf öffentlichem Grund zugeparkt? So solltet ihr vorgehen

Wenn euer Auto auf öffentlichem Grund zugeparkt wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall könnt ihr die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen, damit die Ordnungshüter das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen können. 

Ihr solltet aber tatsächlich etwas Dringendes zu erledigen und einen guten Grund haben, den Falschparker umgehend loszuwerden. Die Kosten für das Abschleppen trägt der Falschparker. Allerdings müsst ihr in der Regel eine Vorabzahlung leisten, die ihr später geltend machen könnt. 

Zuparken ist strafbar und kann ein Verwarngeld zur Folge haben. Die Höhe eines solchen Bußgelds reicht von 38,50 Euro für eine zugstellte Grundstücksausfahrt bis zu 128,50 Euro für das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen. Für letzteres gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Privatgrundstück zugeparkt? Das ist erlaubt

Wurde euer Privatgrundstück zugeparkt, habt ihr das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, das im Weg steht. Beachtet jedoch, dass ihr die Kosten zunächst selbst tragen müsst. Macht deshalb Fotos, mit denen ihr nachweisen könnt, dass das Abschleppen notwendig war.

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Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass das nur gilt, wenn ein Auto so im Weg steht, dass ihr euer Grundstück nicht verlassen könnt. Wollt hier jedoch auf das Grundstück fahren und ein Fahrzeug blockiert die Zufahrt, dürft ihr den Zuparker nicht abschleppen lassen. In diesem Fall müsst ihr euch einen Parkplatz in der Nähe suchen.

Ähnliches gilt für Stellplätze, die für Anwohner oder Eigentümer reserviert sind. Steht ein Fremder auf einem solchen Parkplatz, können Polizei oder Ordnungsamt nur die Identität des Halters feststellen. Ein Abschleppen ist ohne Weiteres aber nicht möglich.

Den Zuparker anzeigen? Das solltet ihr beachten

Zuparken kann unter bestimmten Umständen als Nötigung angesehen werden. Dazu gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Urteile durch verschiedene Gerichte. Ein Straftatbestand liegt nach Ansicht der Richter aber nur dann vor, wenn der Angeklagte den Betroffenen vorsätzlich zugeparkt hat. Die einfache Missachtung von Verkehrsregeln reicht nicht aus.

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Spielt ihr mit dem Gedanken, den Zuparker anzuzeigen, sucht euch vorher den Rat eines Anwalts. Gemeinsam könnt ihr klären, ob eine Anzeige sinnvoll erscheint. Stellt das Gericht keine Nötigung beim Zuparken fest, müsst ihr die Anwalts- und Gerichtskosten im Zweifel selbst tragen.

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