Für ein Auto mit Anhänger gelten erstmal die gleichen Vorgaben, wie für normale Autos. Trotzdem gibt es Unterschiede und auch wenn ihr einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken wollt, müsst ihr einiges beachten.
Autos mit Anhänger: diese Regelungen gibt es
Autos mit Anhängern werden auf Parkflächen so behandelt, wie ein normales Fahrzeug. Ihr könnt das Auto so lange parken, wie ihr wollt, wenn keine Verkehrszeichen aufgestellt sind, die die Parkzeit begrenzen oder das Parken von Fahrzeugen mit Anhängern ausschließen.
Für Fahrzeuge mit Anhänger gelten grundsätzlich auch die gleichen Einschränkungen beim Parken, wie für andere Fahrzeuge. Das Parken von Anhängern kann aber durch zusätzliche Beschilderungen geregelt werden. Diese Regelungen setzen die allgemeine Gesetzmäßigkeit außer Kraft und es drohen Bußgelder, wenn ihr euch nicht daran haltet.
Fahrzeuge mit Anhänger müssen so geparkt werden, dass sie nicht zur Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern werden. Wer so parkt, dass durch den Anhänger die Fahrbahn eingeengt wird oder andere Autofahrer dadurch keine freie Sicht auf den Verkehrsfluss mehr haben, dem droht ein Bußgeld.
Falschparken mit Anhänger: welche Strafen drohen
Falschparker mit Anhänger müssen mit unterschiedlichen Strafen rechnen. Habt ihr vergessen, den Parkschein zu lösen, drohen Bußgelder zwischen zehn und 50 Euro. Wer mit seinem Anhänger in zweiter Reihe parkt oder einen Geh- oder Radweg als Parkplatz missbraucht, zahlt 55 Euro. Wer seinen Wagen mit Anhänger auf einem Behindertenparkplatz abstellt, bekommt ebenfalls einen Strafzettel in Höhe von 55 Euro.
Wird das Fahrzeug mit Anhänger so abgestellt, dass Rettungsfahrzeuge nicht passieren können oder Fußgänger und Radfahrer behindert werden, müsst ihr mit einem Bußgeld von bis zu 110 Euro rechnen. Weiterhin kassiert ihr einen Punkt in Flensburg. Wer Privatgrundstücke zum Parkplatz erklärt, muss hinnehmen, dass der Wagen mit Anhänger abgeschleppt wird.
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Anhänger ohne Fahrzeug parken: diesen Unterschied solltet ihr kennen
Wird der Anhänger ohne Zugfahrzeug abgestellt, ist die Parkdauer eingeschränkt. Laut § 12, Absatz 3b der StVO dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle abgestellt werden. Ihr müsst also häufiger umparken, um einem Bußgeld zu entgehen.
Abweichende Regeln gibt es auch für Lkw-Anhänger. Hier gilt § 12, Absatz 3a StVO. Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtmasse und Anhängern über zwei Tonnen ist das Parken innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten, Erholungsgebieten, Kurgebieten oder auf dem Gelände von Kliniken zwischen 22:00 und 6:00 Uhr untersagt. An Sonn- und Feiertagen gilt ein komplettes Verbot (via Bußgeldkatalog).