Sicher kennt ihr diese 30er- oder 40er-Zonen, die Anwohner vor Straßenlärm schützen sollen. Doch müssen sich auch Fahrer von E-Autos daran halten?
Gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Lärmschutz auch für E-Autos?
Fahrzeuge mit einem Elektromotor verursachen weniger Lärm als ein Verbrenner. Geht es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung darum, die Anwohner vor den Geräuschen der Autos zu schützen, liegt die Idee nahe, dass das Tempolimit nur für Benzin- und Dieselfahrzeuge gilt.
Doch das ist nicht so. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle, egal mit welcher Art von Fahrzeug und mit welchem Antrieb man unterwegs ist. Da spielt auch der Grund für das Tempolimit keine Rolle. Privilegien für einzelne Fahrer gibt es nicht.
So entschied das Kammergericht Berlin 2018, dass sich auch Fahrer eines geräuscharmen E-Autos an eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ halten müssen.
Kennt ihr den VW ID.Every1 schon? In dem Video erfahrt ihr, was das kompakte E-Auto alles kann:
Warum gilt das Tempolimit für alle?
Dafür gibt es gleich mehrere gute Gründe:
- Ein Grund ist die rechtliche Gleichbehandlung. Dürften manche Autos nur aufgrund des Antriebs schneller fahren als andere, könnte das auch die Verbrennerfahrer leicht dazu verleiten, mit den E-Fahrern im Verkehr mitzuschwimmen.
- Nicht jedes E-Auto oder jedes Hybrid-Fahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Das würde Kontrollen durch die Polizei erschweren.
- Zudem wäre bei unterschiedlichen Regelungen für unterschiedliche Fahrzeuge die Unfallgefahr größer.
- E-Autos und Hybride verursachen zwar weniger Motorengeräusche als Benziner oder Diesel. Doch bei höheren Geschwindigkeiten kommen weitere Geräuschquellen hinzu, denn auch die Abrollgeräusche der Reifen oder Windgeräusche tragen zur Lärmbelastung bei.
- Da E-Autos schwerer sind und stärker beschleunigen können, erzeugen manche dieser modernen Fahrzeuge ähnlich laute Geräusche wie ein Verbrenner. Natürlich ist dies auch vom Verhalten des Fahrers abhängig.
Ist das in anderen Ländern genauso geregelt?
In Deutschland gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Antriebsarten gleich – egal ob es sich um ein Lärmschutz-Tempolimit oder ein Umwelt-Tempolimit handelt. Auf österreichischen Autobahnen dürfen E-Autos auf bestimmten Abschnitten schneller unterwegs sein als Verbrenner. Dort gilt dann eine Begrenzung von 130 statt 100 Kilometer pro Stunde.


