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Nutzungsbedingungen: lang, länger, Instagram!

Wie viele Bedingungen sind eigentlich mit den Apps und Diensten verbunden, die wir täglich nutzen? Wir haben die AGB von Instagram ausgedruckt und Wörter gezählt.

 
Instagram
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„Diese Nutzungsbedingungen betreffen deine gesetzlichen Rechte und Pflichten. Falls du nicht damit einverstanden bist, dich verbindlich an sämtliche dieser Nutzungsbedingungen zu halten, greife nicht auf den Dienst zu bzw. nutze ihn nicht,“ so die Empfehlung im Vorwort der AGB von Instagram. Aber sind wir alle mal ehrlich: Wer von uns hat das wirklich komplett durchgelesen und dann erst auf „Ich bin einverstanden“ getippt?

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Instagrams AGB: Hast du mal 'ne halbe Stunde Zeit?

Die aktuellen Nutzungsbedingungen von Instagram auf Deutsch umfassen 5.312 Wörter, was ausgedruckt 14-20 DIN-A4-Seiten entspricht. Geht man von einer durchschnittlichen Lesegeschwindigkeit von 200 Wörtern pro Minute aus, dann würde man zum Durchlesen 26 Minuten benötigen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich fast ausschließlich um juristische Formulierungen handelt, dürfte ein Verständnis des Textes sicherlich noch länger dauern – wenn man überhaupt dazu in der Lage ist.

Auf Reddit hat „GallowBoob“ ein Foto gepostet, das die Länge der AGB anderer bekannter Dienste eindrucksvoll visualisiert. Von links nach rechts: WhatsApp, Google, Tinder, Twitter, Facebook, Snapchat, Instagram – alles auf Englisch:

Lange und komplizierte AGB: Unzumutbar für den Verbraucher

Zum Vergleich: Die Nutzungsbedingungen von Facebook auf Deutsch umfassen 3.422 Wörter (ca. 17 Minuten Lesezeit), die von Snapchat kommen auf 3.713 Wörter (ca. 18,5 Minuten Lesezeit) und das Spiel Fortnite (iOS-Version) mutet dem Nutzern 4.248 Wörter zu (ca. 21,5 Minuten Lesezeit; Englisch).

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Das ist zwar auch stattlich, aber nichts im Vergleich zu den Nutzungsbedingungen des Bezahldienstes PayPal, denn das entsprechende PDF ist 142 Seiten lang, beziehungsweise 43.147 Wörter (ca. 3,5 Stunden Lesezeit). Die Experten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) haben die langen und „formal unverständlichen“ AGB kürzlich kritisiert: „Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss geändert werden“, kommentierte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für den Marktwächter Digitale Welt beim vzbv.

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Quellen: Instagram, Facebook, Snapchat, Epic Games, Paypal, Verbraucherzentrale Bundesverband

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