5G-Versteigerung kann beginnen: Netzbetreiber vor Gericht gescheitert

Das war knapp: Eilanträge von Mobilfunkbetreibern gegen Bedingungen der geplanten Versteigerung der 5G-Frequenzen sind vom Tisch. Die Bundesnetzagentur darf nun also mit der Versteigerung beginnen – für uns als Kunden sind das gute Nachrichten.
5G: Frequenzen werden ab 19. März verteilt
Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Rahmenbedingungen bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen gerichtlich abzuschwächen. Die Bundesnetzagentur darf nun also wie geplant ab dem 19. März mit der Versteigerung beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge der Mobilfunkbetreiber abgelehnt. Für uns als Kunden sind das gute Nachrichten, denn die Betreiber werden nun gezwungen, unter anderem bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen – und das in jedem einzelnen Bundesland. Gerade in ländlicheren Regionen könnte sich diese Regelung positiv bemerkbar machen.
Zu den weiteren Auflagen gehört auch, dass alle Autobahnen des Landes sowie die „wichtigsten“ Bundesstraßen und Bahnstrecken über den neuen Mobilfunkstandard mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgt werden müssen. Dem Argument der Betreiber, dass eine solche Versorgung nur mit zusätzlichen, bereits erworbenen Frequenzen möglich sei, folgte das Verwaltungsgericht Köln nicht. Die Bedingungen seien zumutbar, berichtet areamobile.de. Zu einem möglichst schnellen Aufbau des 5G-Netzes bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse.
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Gericht: Betreiber müssen bei 5G kooperieren
Neben dem Streit über das Ausmaß der Versorgung bis Ende 2022 ging es in der Verhandlung auch um das sogenannte nationale Roaming. Auch hier wollten die Netzbetreiber die Auflagen erheblich abschwächen. Das Gericht hat aber deutlich gemacht, dass die Betreiber miteinander kooperieren müssen. Falls ein Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz das eines anderen mitnutzen möchte, müsse darüber zumindest verhandelt werden. Neben etablierten Unternehmen wie Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone wollen auch Neueinsteiger wie 1&1 Drillisch und Freenet auf dem 5G-Markt mitmischen. Letztgenannte Unternehmen hatten sich zusätzlich erhofft, dass eine Öffnung der 5G-Netze allgemein verpflichtend wird. Dazu wird es aber nicht kommen.
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Die Betreiber hatten argumentiert, dass Neueinsteiger dadurch besser gestellt würden, da sie geringere Versorgungsauflagen zu erfüllen hätten. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Die Bundesnetzagentur habe rechtmäßig entschieden und würde bei der Vergabe von Frequenzen über einen Ausgestaltungsspielraum verfügen, heißt es. Details dazu seien in einem Eilverfahren gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, doch Grenzen sollen nicht überschritten worden sein.
Mit der Versteigerung der 5G-Frequenzen wird ab dem 19. März begonnen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums könnte die Frequenzvergabe dem Staat bis zu 5 Milliarden Euro einbringen, berichtete das Handelsblatt im Oktober 2018. Ein erster Testlauf für 5G soll hierzulande in Berlin stattfinden.