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KinoGer.com: Online die neuesten Filme kostenlos im Stream - Ist das legal?

© Screenshot GIGA

Hipp Hipp Hurra, mit KinoGer.com kommt eine neue deutsche Seite, mit der ihr kostenlos die neuesten Kinofilme im Stream sehen könnt. Aber ist das auch legal? „Dank der Grauzone, ja“ werdet ihr jetzt vielleicht sagen. Wir haben uns schlau gemacht und klären euch über die Legalität des Streamingportals auf.

 
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KinoGer.com: Die neuesten Filme kostenlos im Stream sehen... mal ehrlich
KinoGer.com: Die neuesten Filme kostenlos im Stream sehen... mal ehrlich

Die aktuellsten Kinofilme, deutsche TV-Livestreams und Radio-Livestreams. Mit wenigen Klicks könnt ihr euren PC zum Heimkino umfunktionieren und bezahlt dafür keinen müden Euro. Dass das nicht ganz legal sein kann, leigt auf der Hand. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der viel zitierten Grauzone im Bereich Onlinestreaming? Wir klären auf.

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KinoGer.com: Ist das legal?

Das deutsche kommerzielle Portal KinoGer bietet Kinofilme kostenlos als Stream an. Damit verstößt das Portal, das zwar lediglich die Links zu den Filmen zur Verfügung stellt, bereits gegen deutsches und internationales Urheberrecht. Denn Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) steht lediglich dem Urheber selbst und eingesetzten Dritten zu.

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Dabei ist es relativ unerheblich, ob ihr euch den Film im Stream anschaut oder direkt auf euren Computer herunterladet. Denn auch Streamen ist eine Form des Downloads. Dabei wird nämlich eine ultra komprimierte Version des Films in euren Zwischenspeicher geladen, die im Falle eines Rechtsstreits nachgewiesen werden kann.

Ergo ist das Portal alles andere als legal.

KinoGer.com: Mache ich mich durch das Streamen strafbar?

Wie bereits erwähnt ist sowohl das Streamen als auch das Angebot des kostenlosen Downloads eines Filmes illegal. Wer sich die „Grauzone“ zunutze machen will, sollte zuerst einmal wissen, worum es sich dabei eigentlich genau handelt.

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Diese umfasst nämlich das Recht auf Privatkopie (§53 UrhG), das es einem Nutzer gestattet, Sicherheitskopien eines Mediums für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch zu erstellen. Die Bedingung daran ist allerdings, dass es sich bei dem Medium um ein öffentlich zugänglich gemachtes und legales handeln muss, und zwar vom Urheber selbst.

Darunter fallen also keine Kinofilme, sondern lediglich Promo-Medien von freischaffenden Künstlern - und das wie gesagt auch nur mit ausdrücklicher Genehmigung derer.

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In diesem Fall kann man also sagen, dass die Grauzone nicht angewandt werden darf und man sich stattdessen beim Nutzen von Seiten wie KinoGer.com, Kinox.to und anderen strafbar macht.

Was für Folgen habe ich zu erwarten?

Das Streamen von Kinofilmen wird in der Regel mit Geldstrafen von mehreren Tausend Euro bis hin zu Haftstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Bei Musik-Piraterie sind die Geldstrafen zumeist noch höher.

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Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Abmahnanwälte sich mit den Nutzern beschäftigen anstatt den Betreibern solcher Portale, eher gering. Der Fall RedTube hat gezeigt, dass es durchaus den Willen gibt, auch Nutzer haftbar für solche Vergehen zu machen. Allerdings wurde der Fall aufgrund unlauterer Methoden der Identifizierung der Nutzerschaft nicht in die entsprechende Richtung fortgesetzt.

Demnach werdet ihr wahrscheinlich nicht belangt, solltet aber dennoch von solchen Portalen zur schnellen und kostenlosen Erlangung von Filmen absehen. Diese sind meist mit Klickfallen versehen und können zudem unangenehme Malware auf euren PC schleusen, die schwerwiegendere Folgen nach sich ziehen können.

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