Das Streaming-Portal Putlocker ist eine der vielen Anlaufstellen, wenn man mal wieder auf die Schnelle einen der aktuellsten Filme, die gerade im Kino laufen, auf dem heimischen Monitor sehen will. Kein Eintritt, kein Streit um die Armlehne, nur das Popcorn müsst ihr selbst mitbringen. Aber ist das denn überhaupt legal? Wir klären auf.

 
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Da grundsätzlich und in jeder Lebenslage das Motto Gewicht trägt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ist uns mit diesem Artikel besonders wichtig, die mögliche Unwissenheit auszuräumen, damit ihr wisst, was auf euch zukommen kann, wenn ihr dann doch einmal von einem Abmahnanwalt erwischt werdet oder es gar nicht erst soweit kommen muss.

Putlocker.is: Filme kostenlos streamen. Warum denn nicht?

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Putlocker: Die Liste von FileHostern

Die Endung .is steht für eine registrierte Domain in Island. Hier gilt ähnlich wie in vielen afrikanischen Staaten ein etwas freizügiger Umgang mit Urheberrechten. Betrachtet man allein den misslungenen Versuch, das BitTorrent-Portal The Pirate Bay sperren zu lassen, ist es nicht verwunderlich, dass nach wie vor viele zwielichtige Portale ihre Domain auf die baumlose Insel verlagern.

Die Frage nach der Legalität von Putlocker muss nicht lange gestellt werden: Putlocker.is bietet zwar keinen direkten Stream zu urheberrechtlich geschützten Filmen auf der Seite an, wie der erste Anschein vielleicht vermuten ließe, sondern stellt lediglich die Links zu Filehostern bereit, bei denen ihr den gewünschten Film dann streamen könnt.

Entgegen weitläufig verbreiteter Meinung ist bereits das ein Akt gegen das Urheberrecht. Denn an dieser Stelle wird wissentlich auf illegale Quellen verlinkt, die widerrechtlich geschütztes Material anbieten.

Putlocker: Einmal anschauen kann doch nicht illegal sein?

„Einmal anschauen“ heißt im Falle von Streams, dass ihr euch eine maximal komprimierte Version des Filmes in den Zwischenspeicher eures Computers ladet, was bereits eine Vervielfältigung darstellt. Dieses Recht steht allerdings nur dem Urheber selbst oder einem eingesetzten Dritten zu und ist demnach bereits ein Strafakt.

Natürlich gibt es dann auch noch das viel zitierte Recht auf Privatkopie, die sogenannte „Grauzone“, die sich viele Nutzer gerne zunutze machen wollen, ohne eigentlich zu wissen, was dahinter steckt.

Grauzone bedeutet in diesem Fall nämlich nicht, dass es legal ist, sondern nur, dass die Fakten nicht vollständig geklärt sind und Verfahren daher mitunter zusätzlich in die Länge gezogen werden können.

Das Recht auf Privatkopie

Festgehalten in § 53 UrhG ist das Recht auf Privatkopie, das es gestattet, eine Kopie für den eigenen Gebrauch (was in diesem Fall ja die temporäre Speicherung des Streams im Zwischenspeicher wäre) anzufertigen. Allerdings sind damit Auflagen verbunden, deren nicht sonderlich genaue Definition das Ganze erst zu der benannten „Grauzone“ werden lassen. Satz 1 des Paragrafen besagt bereits, dass als Quelle für die Vervielfältigung keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet“ worden sein darf.

Da es sich bei Putlocker allerdings um alles andere als eine legale Quelle handelt, egal von welchem Filehoster ihr den Film gestreamt habt, vergeht ihr an dieser Stelle bereits gegen das Urheberrecht und macht euch damit strafbar.

Putlocker: Also ist es egal, ob die Seite legal ist oder nicht, ich mache mich strafbar?

Die Frage ob der Legalität von Putlocker und anderen vergleichbaren Streaming-Anbietern haben wir oben bereits geklärt. Wer einen Film von einer solchen Seite aus streamt, macht sich strafbar gegen das Urheberrecht und das kann nicht nur teuer werden, sondern sogar im schlimmsten Fall Haftstrafen nach sich ziehen.

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So witzig manche den Titel des „Raubkopierers“ finden mögen, so wenig ist das doch ein Kavaliersdelikt und wird rigoros verfolgt. Nein, eine 100%-ige Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten besteht nicht, allerdings sollte diese nicht ausgeschlossen werden.

 

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