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E-Scooter in Deutschland ab sofort legal: Regeln und Voraussetzungen auf einen Blick


Tretroller mit Elektromotor (E-Scooter) sind endlich in Deutschland auf öffentlichen Straßen erlaubt. GIGA erklärt dir kurz und einfach alle wichtigen Regeln, die du kennen musst. Jetzt mit Update zu den Punkten „Abbiegen“, „Schieben“ und „Sonderzeichen für Gehwege“.

 
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E-Scooter in Deutschland: Was ist erlaubt?
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Update vom 17.06.2019: Am vergangenen Wochenende ist die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr“ in Kraft getreten. Die Hersteller der elektrisch angetriebenen Tretroller müssen nun eine allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, was laut eines Sprechers des Amtes „in der Regel zwei Wochen“ zur Bearbeitung beanspruche. Es ist also nicht vor Anfang Juli mit einer „E-Scooter-Welle“ in deutschen Großstädten zu rechnen. Allein für Berlin stehen acht Leihanbieter (z.B. Bird oder Lime) in den Startlöchern.

E-Scooter kaufen: Gekauft werden kann auch schon, allerdings ist mit langen Lieferzeiten zu rechnen. Der günstige Iconbit IK-1971K für 399 Euro wird laut Saturn im September ausgeliefert.

Hinweis: Wir haben unsere Übersicht um die Punkte „Abbiegen“, „Schieben“ und „Sonderzeichen für Gehwege“ ergänzt.

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Originalartikel:

E-Scooter legal in Deutschland fahren: Straßenzulassung, Pflichtausstattung, Versicherung

Folgende Bedingungen werden für E-Scooter in Deutschland zukünftig bundeseinheitlich gelten:

    • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h auf Radwegen oder der Straße (wenn kein Radweg vorhanden). Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt. Man soll einzeln hintereinander fahren und schnellere Radfahrer überholen lassen.
    • Abbiegen: Richtungsänderungen müssen vom E-Scooter-Fahrer per Handzeichen angekündigt werden.
    • Pflichtausstattung: Eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren. Also ähnlich wie bei der Fahrradausrüstung nach § 67 StVZO.
    • Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine „Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge“ (ähnlich wie bei Mofas und kleinen Motorroller) in Form eines Aufklebers. „Die Kosten werden (…) für Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit 60 Euro jährlich angenommen“, so das Bundesverkehrsministerium. In der Praxis zum Glück deutlich günstiger.
    • Mindestalter: Wer ein Elektrokleinstfahrzeug fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Bei vielen Leihanbietern ist das vertragliche Mindestalter aber 18 Jahre.
    • Kein Führerschein erforderlich: Ein Mofa-Führerschein wird nicht mehr vorausgesetzt, das war in älteren Gesetzentwürfen noch vorgesehen.
    • Kein Fahrradhelm erforderlich: Eine Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 StVO besteht nicht. Trotzdem ist es ratsam, sich mindestens auf den ersten Fahrten mit E-Scootern mit einem Helm auszustatten.
    • Mitnahme in Bus und Bahn: Grundsätzlich vorgesehen. Fahrgäste der Deutschen Bahn dürfen ihren E-Scooter kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen, berichtet das ZDF. Die letzte Entscheidung liegt aber immer beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, das gerade genutzt wird.
    • Schieben: Ist in einer Straße ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250 der Anlage 2 zur StVO) angeordnet, so dürfen E-Scooter dort geschoben werden.
    • Alkohol: Es gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze. Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg). Ab 1,1 Promille kann es sich um eine Straftat handeln.
    • Beifahrer („Personenbeförderung“): Zu zweit auf einem Roller zu fahren, ist nicht erlaubt.
    • „Ranhängen“ oder freihändig fahren: Sich an anderen fahrende Fahrzeuge anhängen (z.B. Autos) oder freihändig zu fahren, ist nicht erlaubt.
    • Sonderzeichen für Gehwege: Wenn unterhalb eines Fußgängerweg-Schildes (blau, mit Frau und Kind) das neue Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht ist, darf man mit dem E-Scooter hier fahren. Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen! Wichtig: Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ sind E-Scooter nicht erlaubt.
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„Elektrokleinstfahrzeuge frei“-Schild (Bildquelle: Bundesamt für Justiz)

E-Scooter im Test: Tolle Beschleunigung brauchbare Reichweite

Metz Moover (Bildquelle: GIGA)

GIGA hat den in Deutschland legalen Metz Moover (rund 2.000 Euro) bereits getestet. Der E-Scooter „made in Germany“ ist sehr gut verarbeitet, hat aber eben auch seinen Preis. Die effektive Reichweite liegt je nach Fahrverhalten und Strecke bei 20 Kilometern oder mehr. Für den Alltag in der Stadt ist das ausreichend.

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So denkt Deutschland über E-Scooter

Eine deutliche Mehrheit der 16- bis 64-Jährigen (60 Prozent) würde E-Scooter gerne für Wege in der Freizeit nutzen. Bedenken gibt es hingegen bei den über 65-Jährigen, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt.

An E-Scootern scheiden sich in Deutschland die Geister. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 1.004 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom (Bildquelle: Statista / Bitkom)

E-Scooter-Voraussetzungen in Deutschland: So kam es zur Freigabe

Elektro-Autos, Elektro-Fahrräder (E-Bikes, Pedelecs), Elektro-Roller – sie rollten bereits vorher legal auf deutschen Straßen. Befürworter der E-Scooter forderten schon lange eine Zulassung, die elektrischen Tretroller könnten einen wichtigen Teil zur Verkehrswende und zum Umweltschutz beitragen. „Der Postbote soll künftig mit dem Elektro-Scooter um die Ecke kommen,“ so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Interview im April 2018.

2019 kamen endlich auch E-Scooter („Kick-Scooter“) dazu. Voraussetzung war die Umsetzung des „Entwurfs einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEVs) am Straßenverkehr“ (PDF des BMVI), die von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter Dach und Fach gebracht wurde. Wie aus mehreren aktuellen Medienberichten hervorging (Handelsblatt, Spiegel, Zeit) hatte der Verkehrsminister im Vorfeld eine Freigabe für kleine Roller und Skateboards mit Elektromotoren autorisiert. Danach wurde die Notifizierung auf europäischer Ebene abgeschlossen, Anfang April 2019 hat dann auch das Bundeskabinett die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Letzte Station war der Bundesrat, der am 17. Mai zustimmte.

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