Seid ihr neu im Unternehmen, müsst ihr euch zumeist in einer Probezeit bewähren. Was das Arbeitsrecht zum Kündigungsschreiben in der Probezeit sagt, wann die Kündigung unwirksam ist und welchen Einfluss der Aufhebungsvertrag hat, lest ihr nachfolgend im Ratgeber.
20-15 % der Arbeitsverhältnisse werden angeblich noch in der Probezeit gekündigt. Dabei stellt nicht immer der Vorgesetzte die Kündigung während der Probezeit aus, auch Angestellte finden beispielsweise einen attraktiveren Job oder suchen ein besseres Betriebsklima. Was ihr zu Urlaub in der Probezeit wissen solltet, lest ihr an anderer Stelle.
Wissenswertes zur Probezeit im neuen Job
- Eine Probezeit zu vereinbaren, ist keine rechtliche Pflicht.
- Sie darf maximal sechs Monate dauern. Es ist möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn sich beide Parteien einig sind und sie vorher noch keine sechs Monate betragen hat.
- Während der Ausbildung darf die Probezeit nicht kürzer als ein Monat und nicht länger als vier Monate sein. Ausnahme: öffentlicher Dienst (drei Monate) und Pflegeberufe (sechs Monate).
- Die Probezeit ermöglicht Arbeitnehmer und Arbeitgeber kürzere Kündigungsfristen. Bewährt sich der Arbeitnehmer nicht oder findet eine geeignetere Stelle, steht dem kurzfristigen Jobwechsel nichts mehr im Weg.
Kündigung in der Probezeit – Der Trick mit dem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag während der Probezeit kann diese „künstlich“ in die Länge ziehen. Denn darin steht, bis zu welchem Zeitpunkt sich der Arbeitnehmer bewährt haben muss. Im Regelfall endet das Arbeitsverhältnis dann, wenn der Arbeitgeber den Vertrag nicht zurücknimmt.
Kündigung in der Probezeit: Die Kündigungsfrist beachten
Seid ihr in der Probezeit, dürft ihr mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen – allerdings auch gekündigt werden. Wünschen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist, dürfen sie diese natürlich vertraglich festlegen. Weniger als zwei Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit sind nicht rechtens. Die Kündigungsfrist kann in speziellen Tarifverträgen anders geregelt sein, deshalb prüft euren Arbeitsvertrag gründlich. Ihr oder euer Arbeitgeber müssen keinen Kündigungsgrund nennen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleibt von der Kündigungsfrist in der Probezeit unangetastet. Lest mehr im Artikel Außerordentliche Kündigung: Voraussetzungen und Rechte im Arbeitsrecht.
Wann ist die Kündigung während der Probezeit nicht rechtens?
Zwar greift das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, dennoch ist eine Kündigung in folgenden Fällen unwirksam:
- Kündigung zur Unzeit (beispielsweise am Tag vor der Beerdigung eines nahestehenden Familienmitglieds)
- Kündigung wegen sexuelle Orientierung
- Mitgliedschaft in Gewerkschaft
- Kündigung zur Unzeit (beispielsweise am Tag vor der Beerdigung eines nahestehenden Familienmitglieds)
- Kündigung aufgrund politischer Ansicht oder Tätigkeit
- wenn der Betriebsrat nicht über die Kündigung informiert wurde
- wenn dem Integrationsamt die Kündigung eines Schwerbehinderten verschwiegen wurde
- Für Schwangere gilt der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, für besonders schutzwürdige Arbeitnehmer gelten Ausnahmen.
Video: Wissenswertes zu Rechten und Pflichten während der Probezeit
Bildquellen: Brian A Jackson via Shutterstock
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