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Vornamen ändern: Wo geht’s und welche Gründe braucht man?

Keine Entscheidung verfolgt euch euer Leben so lange, wie die Wahl des Vornamens durch die Eltern. Die Vergabe von Namen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die meisten nehmen den eigenen Vornamen als Teil der eigenen Persönlichkeit hin. In einigen Fällen besteht jedoch Missmut, schließlich liegt die Wahl des Vornamens selten in der eigenen Hand. Doch kann man seinen Vornamen ändern? In unserem Ratgeber findet ihr die Antwort.

 
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Tatsächlich gibt es einige Wege, auf denen man den Vornamen ändern kann. Ein entsprechender Antrag muss beim Standesamt gestellt werden. Doch ganz ohne weiteres funktioniert dies nicht. Regelungen hierzu finden sich im „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“. In §1 heißt es:

„Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.“

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Vornamen ändern: Gründe

„Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt, und dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist.“ (NamÄndVwV Nr. 62)

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Eine genaue Ausführung, welche Gründe als „wichtig“ erachtet werden, findet sich im Gesetz jedoch nicht, vielmehr liegt die Beurteilung in den Händen der Standesbeamten. Gründe, nach denen man den Vornamen ändern lassen kann, wären etwa:

  • Religiöse Motive
  • Traumatische Erlebnisse aus der Kindheit, die eng mit dem Namen zusammenhängen.
  • Es liegt ein Name vor, den die Mehrheit als anstößig ansieht.
  • Der aktuelle Name lädt zu Wortspielen oder zur Lächerlichkeit ein.
  • Der aktuelle Name ist umständlich auszusprechen und kompliziert zu schreiben.
  • Das Geschlecht ist aus dem aktuellen Namen nicht eindeutig erkennbar.
  • Anpassung des Namens nach einer Geschlechtsumwandlung
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Es ist demnach nicht möglich, seinen Namen zu ändern, wenn man lediglich unzufrieden mit seinem Vornamen ist oder sich, wie etwa Homer Simpson bei seiner Umbenennung in „Max Power“, einfach einen fescheren Namen zu legen will.

Vornamen ändern beim Standesamt

Liegt einer der oben genannten Gründe vor, kann man die Änderung des Namens bei der Namensänderungsbehörde kostenpflichtig beantragen. Diese findet sich in der Regel im Einwohner- oder Standesamt. Die Gebühren können bei bis zu 255 € liegen. Dazu kommen die Kosten für die Änderung des Namens auf aktuellen Dokumenten, z. B. dem Personalausweis und Führerschein.

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Der Antrag muss schriftlich vorliegen, entsprechende Formulare finden sich bei der Behörde. Hier müssen auch die Gründe zur Änderung des Vornamens angeführt werden. Zusätzlich müssen dem Antrag Kopien persönlicher Unterlagen, z. B. vom Reisepass und Ausweis, beigelegt werden. Wird die Namensänderung genehmigt, erhält man eine entsprechende Urkunde als Nachweis. Erhöht werden kann die Chance auf die erfolgreiche Namensänderung unter anderem durch das Vorlegen eines ärztlichen bzw. psychologischen Attests, welches die seelische Belastung durch den aktuellen Namen nachweist.

Alternativ zur kompletten Änderung des Vornamens kann auch ein zweiter Vorname hinzugefügt werden.

 Bildquellen: Evlakhov Valeriy,  Bildagentur Zoonar GmbH

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