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Was ist ein Referendum? Bedeutung, Synonyme, Herkunft und Anwendung kurz erklärt


Was ist ein Referendum? Das fragen sich manche beim Lesen der Schlagzeilen zum Brexit und suchen nach einer Referendum Definition, welche die Bedeutung einfach erklärt. Nachfolgend im Ratgeber erfahrt ihr, was ihr zur Herkunft und Bedeutung vom Wort Referendum wissen solltet, welche Synonyme es gibt und was es in der Politik bewirkt, ein Referendum durchzuführen.

 
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Nach dem UK-Referendum zum Austritt aus der Europäischen Union kommt das Thema Referendum auch in anderen Ländern auf. Dabei kommt es in einigen Ländern wie der Schweiz vergleichsweise häufig zu einem Referendum. Warum das Verfahren ein Instrument der direkten Demokratie ist und was der Unterschied zwischen einem obligatorischen Referendum und einem fakultativen Referendum ist, lest ihr nachfolgend.

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Referendum: Definition und Herkunft des Wortes

Die Herkunft von Referendum liegt im Lateinischen. Dort heißt Referendum „zu Berichtendes“ oder „zu Beschließendes“. Es stammt von referre - berichten. Außerdem heißt referre „zurückbringen“ und „zurücktragen“, wobei es sich aus den Teilen re = „zurück“ und ferre = „tragen“ zusammensetzt. Aber was ist ein Referendum?

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Definition von Referendum:
Ein Referendum dient als politisches Instrument. Bei diesem Vorgang wird ein Parlamentsbeschluss zurück an das Volk getragen, das darüber entscheidet. Das bedeutet, bei einem Referendum können wahlberechtigte Bürger einen vorangegangenen Entschluss des Parlaments annehmen oder verwerfen. Es gibt das obligatorische Referendum, das fakultative Referendum und das abrogative Referendum, welche wir euch weiter unten erklären.

aus dem effeff Pendekten

Referendum: Synonyme für das politische Instrument

Ihr könnt das Fremdwort auch einfach durch folgende Synonyme ersetzen:

  • Volksentscheid
  • Volksabstimmung
  • Abstimmung
  • Plebiszit
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Im Juristischen Wörterbuch (Gerhard Köbler, 16. Auflage, Verlag: Vahlen Jura) steht bei Referendum als Äquivalent Volksentscheid, bei Volksentscheid steht Volksabstimmung. Diese definiert das Wörterbuch wie folgt:

Volksabstimmung ist die Abstimmung der stimmberechtigten Staatsbürger über eine einzelne Sachfrage. Die Volksabstimmung kann Volksbegehren oder Volksentscheid sein. Sie ist im Grundgesetz – abgesehen von Art. 29 GG – aus Misstrauen gegenüber dem Volk nicht vorgesehen, so dass die Zielsetzungen der führenden Politiker vielfach nicht mit dem Willen der Mehrheit des Volkes übereinstimmen.

Im Alltag werden die Begriffe wie Volksabstimmung und Volksentscheid synonym verwendet, da beide eine direktdemokratische Abstimmung meinen. Es gibt allerdings regionale Unterschiede: Im Bundesland Hessen werden diese Abstimmungen Volksentscheid genannt, wenn sie durch ein Volksbegehren zustande gekommen sind, Referenden, die durch das Gesetz automatisch entstanden sind werden als Volksabstimmung bezeichnet.

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Referendum

Referendum: Bedeutung für die Politik

Per Referendum über eine Gesetzesänderung abzustimmen, ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das nicht nur in Deutschland genutzt wird.

  • In den USA gibt es die Möglichkeit zum Referendum in mehr als der Hälfte der Staaten.
  • In Deutschland ist es je nach Bundesland unterschiedlich geregelt: Für Verfassungsänderungen in Hessen und Bayern sind Volksentscheide notwendig.
  • Außerdem muss es in Deutschland ein Referendum geben, wenn Bundesländer zusammengelegt werden sollen.

  • Ein Beispiel: Zum Beitritt in die EU gab es 2004 in vielen der beigetretenen Staaten ein Referendum zu dieser Entscheidung.
  • Auch in Italien ist ein Referendum gesetzlich verankert: Erst im April 2016 scheiterten Bürgerinitiativen, die ein Referendum gegen Offshore-Bohrungen forderten an zu geringer Wahlbeteiligung. Im eigentlichen Referendum müssen mindestens 50% der wahlberechtigten Stimmen abgegeben werden – es reichte allerdings nur für etwa 31 Prozent (Quelle: handelsblatt.com).

Referendum

Obligatorisches Referendum

Das obligatorische Referendum ist eine Sonderform. Dieses muss nicht erst  beispielsweise vom Parlament anberaumt werden, sondern wird automatisch ausgelöst. Es kann also nicht aktiv für bestimmte Fragen ausgelöst werden, sondern tritt automatisch ein. Hierfür sind aber die Regeln unterschiedlich: In Bremen beispielsweise kommt es bei Privatisierungen zu einem obligatorischen Referendum, sofern der entsprechende Parlamentsbeschluss nicht mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet wird. Für Berlin bedarf eine Änderung der direktdemokratischen Regelungen in der Landesverfassung eines Volksentscheids.

Für Deutschland spielt es kaum eine Rolle, es kam bislang zu zwei obligatorischen Referenden:

  • 1952 zur Gründung Baden-Württembergs und 1996 zur Entscheidung über die Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg (wurde abgelehnt).

In der Schweiz gehört es zu den wichtigsten Instrumenten der halbdirekten Demokratie – beispielsweise müssen jegliche Verfassungsänderungen durch die Stände und das Volk per Referendum bestätigt werden.

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Bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung kommt es in Österreich automatisch zu einem Referendum.

Fakultatives Referendum:

Eine weitere Art des Referendums ist das fakultative Referendum: Es tritt nicht automatisch in Kraft sondern ist die Möglichkeit der Bürger, per Volksentscheid oder Volksabstimmung über eine politische Vorlage abzustimmen. Hierbei führt eine Unterschriftensammlung der wahlberechtigten Bürger in einer bestimmten Frist nach dem Beschluss zu einem fakultativen Referendum. Das ist in Deutschland für Bremen und Hamburg der Fall, wenn innerhalb von drei Monaten 2,5 % der Wahlberechtigten einen Volksentscheid über das Änderungsgesetz verlangen. Kurz: Es braucht erst eine Unterschriftensammlung, damit anschließend per Referendum über das Inkrafttreten eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes abgestimmt werden kann.

Referendum
Das UK-Referendum führte zum Brexit.

Abrogatives Referendum:

Diese Form des Referendums wird auch aufhebendes Referendum genannt. Es wird in der direkten Demokratie von den Bürgern ausgelöst und bewirkt eine teilweise oder ganze Aufhebung eines bestehenden einfachen Gesetzes. Auch hierfür ist eine bestimmte Anzahl Unterschriften wahlberechtigter Bürger notwendig.

Bildquelle: Africa StudioHans-Joerg NischZerbor,  B Calkins via Shutterstock

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