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Abofalle kündigen: So wirds gemacht

© Getty Images / Animaflora

Im Internet tappt man schnell in eine Abofalle. Hier ein falscher Klick, dort einen Haken vergessen und kurze Zeit später tauchen unbekannte Abrechnungen auf dem Kontoauszug auf. Allerspätestens dann solltet ihr handeln und diese Abofallen kündigen. Das ist manchmal aber gar nicht so leicht, da man entweder gar nicht weiß, wer hinter einer Abbuchung steckt oder die Anbieter von dubiosen Angeboten die entsprechenden Hinweise zur Vertragskündigung oft gut verstecken.

 
Netzkultur
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Abofallen sind leider ein ernstzunehmendes und weitverbreitetes Problem im Internet. Wenn ihr euch Klingeltöne, Wallpaper oder Spiele herunterladet, müsst ihr zum Beispiel in vielen Fällen eure Handynummer angeben. Schneller als man sich versieht, steckt man in einem teuren Abo-Vertrag, den man gar nicht abschließen wollte. Das Hauptproblem: In vielen Fällen weiß man gar nicht, bei wem man jetzt ein Abo abgeschlossen hat. Außerdem fehlen meistens Hinweise, wie man aus dem Handy-Abo wieder herauskommt. Wie lassen sich solche ungewollten Verträge kündigen?

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Abofalle kündigen am Handy und online: So gehts

Spätestens wenn ihr eine verdächtige Rechnung bekommt oder vermutet, dass ihr in eine Abofalle getappt seid, solltet ihr so schnell wie möglich aktiv werden.

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  • Stellt ihr kurz nach dem Abschluss des Vertrags fest, dass ihr versehentlich etwas kostenpflichtiges abgeschlossen habt, solltet ihr schriftlich widersprechen.
  • Laut deutschem Gesetz entsteht kein Vertrag ohne zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Wusstet ihr also nicht, dass ein entsprechender Dienst etwas kostet und wurde nicht deutlich auf den Preis hingewiesen, ist kein rechtswirksamer Vertrag entstanden.
  • Einen geforderten Betrag solltet ihr nicht zahlen. Lastschriften könnt ihr über eure Bank zurückbuchen lassen.

Lasst euch nicht von Rechnungen, Mahnungen oder angedrohten Schufa-Einträgen einschüchtern. Schickt ihr einen Widerruf an den Abo-Anbieter, werdet ihr in den meisten Fällen in Ruhe gelassen.

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Abofalle kündigen: Musterbrief und Vorlage

Im Normalfall reicht es, wenn ihr dem Vertragsabschluss widersprecht und ein Schreiben an den Drittanbieter aufsetzt. Ihr könnt dabei die folgende Vorlage verwenden, die von der Verbraucherzentrale Bayern empfohlen wird:

Zur Sicherheit verschickt ihr diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein. Damit habt ihr einen Nachweis, dass der Brief auch wirklich beim Empfänger angekommen ist. Hat der Anbieter keine Postadresse in Deutschland, verschickt ihr den Widerruf am besten per E-Mail oder Fax. Hierbei ist wichtig, dass ihr die Lesebestätigung der E-Mail anfordert und aufhebt.

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Wie erkennt man eine Abofalle?

Im Netz lauern viele Gefahren, bei denen ihr unwissentlich ein Abo abschließt. Darauf solltet ihr besonders achten:

  • Schaut euch Seiten genau an, die euch etwas kostenlos anbieten, wo ihr euch aber zuvor anmelden müsst. Oft verstecken sich hier Lockangebote, bei denen ihr zunächst etwas gratis bekommt, im Hintergrund aber einen Vertrag abschließt. Bei unbekannten Anbietern solltet ihr gründlich die AGB lesen, das Impressum anschauen und möglichst auch nach Erfahrungsberichten von anderen Nutzern schauen.
  • Bei den meisten Buttons, bei denen man versehentlich ein Abo abschließt, ist eine Sternchen-Markierung. Seht ihr so einen Stern, lest euch immer erst die Beschreibung durch, die beschreibt, welche Aktion durch das Klicken des Buttons ausgeführt wird. Meistens sind hier Kostenangaben versteckt.
  • Fehlen wichtige Angaben wie der Hinweis auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht, solltet ihr vorsichtig sein.
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Raus aus der Abofalle: Anbieter unbekannt?

Ist euch der Anbieter nicht bekannt und wird das Abo über eure Mobilfunkrechnung abgebucht, solltet ihr euch schnellstmöglich mit eurem Betreiber in Verbindung setzen. Wurde etwas von eurem Konto abgebucht, erkennt ihr den Anbieter meistens über den Verwendungszweck. Sucht nach dem Betreiber bei einer Suchmaschine, um herauszufinden, wer hinter der Abofalle steckt und an wen ihr euch mit dem Widerspruch wenden solltet. Generell solltet ihr euch an die folgenden Tipps halten, um die Abofalle zu kündigen:

  • Setzt euch mit dem Drittanbieter in Verbindung und findet heraus, mit wem ihr den Vertrag eingegangen seid
  • Schreibt den jeweiligen Anbieter an: Widersprecht dabei dem Vertrag und erklärt, dass aus eurer Sicht kein Vertrag eingegangen wurde.
  • Kündigt vorsorglich, falls doch ein Vertrag wirksam geworden ist.
  • Sorgt dafür, dass ihr alle wichtigen Daten zur Identifikation angebt, etwas eure Mobilfunknummer. Gebt aber nicht zu viele Daten heraus, die der Anbieter nicht kennt.
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Manchmal steckt hinter unbekannten Abbuchungen keine Abofalle, sondern ein verwendeter Dienst, den man nicht am Namen erkennt:

In vielen Fällen werden sich die Anbieter der Abofalle dann bei euch melden und Mahnungen oder Drohungen verschicken: Diese könnt ihr nach dem Widerspruch ignorieren. Es gibt hier aber Ausnahmen: Besonders hartnäckige Betreiber von Abofallen lassen Mahnbescheide vom Gericht verschicken. Auch in diesem Fall müsst ihr nicht zahlen. Ihr müsst aber dem Mahnbescheid widersprechen. Anders sieht es aus, wenn ihr wissentlich ein Abonnement abgeschlossen habt, zum Beispiel bei Netflix und Co. Dort könnt ihr den Vertrag nicht einfach beenden, wenn ihr nicht mehr zahlt. Kündigt hier also rechtzeitig.

Hilfe gegen Kostenfallen: Drittanbieter-Sperre bei Vodafone und Co. einrichten

Die obigen Tipps gelten für den Fall, dass ihr bereits in eine Abofalle getappt seid. Noch besser ist es, wenn ihr vorsorgt. So könnt ihr bei eurem Handybetreiber vorsorglich eine Drittanbietersperre einrichten. Damit veranlasst ihr euren Mobilfunkbetreiber, keine Abrechnung über Dienste von Drittanbietern über eure Handyrechnung zu erlauben. Der Vorteil: Mit einer Drittanbietersperre kommt meist gar kein Vertrag zustande und ihr müsst erst gar kein Geld an windige Abo-Betreiber zahlen. Ein Nachteil ist aber, dass ihr so auch keine seriösen Dienste über eure Mobilfunkrechnung mehr bezahlen könnt.

Lest bei uns auch, wie ihr euren Handyvertrag kündigen könnt.

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