Nintendo sperrt Konsolen. Ist das überhaupt erlaubt?
Seit dem Release der Switch 2 tauchen immer wieder Geschichten über gesperrte Switch-2-Konsolen auf. Auch in Deutschland gibt es bereits mindestens einen Fall, in dem Nintendo eine Konsole von allen Online-Diensten ausgeschlossen hat. Laut Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke von der Kanzlei und dem YouTube-Kanal WBS Legal ist es „höchst problematisch“, dass der Gaming-Riese aus der Ferne Konsolen unbrauchbar macht.
Das sagt Christian Solmecke zur Sperrung der Switch 2
Wir haben den Rechtsanwalt gefragt, ob Nintendo gekaufte Konsolen sperren darf, weil Nutzer möglicherweise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Solmecke erklärt uns hierzu, dass eine solche Klausel das „grundrechtlich geschützte Eigentum des Nutzers fundamental beeinträchtigt“. Anders als bei einer Sperrung einer Softwarelizenz handle es sich um die „faktische Zerstörung“ der Hardware.
Wenn Nintendo eine Konsole sperrt, schließt sie die Switch 2 in der Regel von den Online-Diensten aus. YouTuber Scattered Brain musste am eigenen Leib erfahren, was das bedeutet. Die Konsole kann weiterhin Spiele auf Cartridges abspielen – allerdings gibt es auch Spiele, die Updates benötigen, und die lassen sich nicht mehr herunterladen. Ebenso können digitale Spiele und auch die häufig eingesetzten Game Key-Cards mehr verwendet werden.
Produkte mit digitalen Elementen, wie die Switch 2, müssen laut Solmecke ebenfalls besonderen Anforderungen genügen. Hierbei müsse der Hersteller sicherstellen, dass die digitalen Elemente über einen angemessenen Zeitraum hinweg funktionsfähig bleiben. Nintendo liefert hier zwar noch Systemupdates, aber zahlreiche Funktionen und der Zugriff auf viele Spiele sind praktisch abgeschaltet.
Eine Switch 2 als Akt der Bestrafung komplett zu sperren, kommt laut Solmecke einer „digitalen Selbstjustiz“ gleich. Für eine solche drastische Maßnahme bräuchte es in Deutschland eine gerichtliche Entscheidung. Eine Klausel in den AGB sieht der Rechtsanwalt in Deutschland als nicht durchsetzbar an.

Was sagt die deutsche Verbraucherzentrale?
Wir haben auch beim deutschen Verbraucherschutz angefragt, ob Nintendo Switch-2-Konsolen sperren darf. Die Verbraucherzentrale Bundesverband kommt zu einer anderen Einschätzung als Christian Solmecke. Eine Sprecherin teilt uns hier mit, dass bislang nicht erkennbar sei, dass Nintendo rechtswidrig handelt. Auch gebe es keine Hinweise, dass Nintendo Konsolen unbrauchbar macht.
So habe Nintendo das Recht, bei rechtswidrigen oder unangemessenen nutzergenerierten Inhalten auch eine Sperre vorzunehmen. Die Verbraucherzentrale kritisiert allerdings, dass die Sperrbedingungen dabei offenlassen, wie lange eine solche Sperre andauern kann.
In den bisher bekannten Fällen scheint Nintendo die Online-Dienste von Konsolen dauerhaft gesperrt zu haben. Viele Nutzer konnten den Bann mit der Hilfe des Kundendienstes aber auch wieder aufheben lassen.
Letztendlich müsste ein Gericht entscheiden, ob Nintendo die Switch 2 von Kunden sperren darf. Die entscheidende Frage wäre wohl, ob die Konsole als unbrauchbar gilt, wenn sie von Online-Diensten ausgeschlossen ist.
Falls eure Switch 2 gesperrt wurde und ihr nicht wisst, warum, kann es sich lohnen, den Fall zu melden. Die Verbraucherzentrale hat uns mitgeteilt, dass sie sich über Hinweise auf weitere Fälle in Deutschland freut.

