Nintendo ist bekannt dafür, hart gegen Verstöße seiner Nutzungsbedingungen vorzugehen – doch aus Brasilien bekommt der Konzern nun Gegenwind.
Aktuell läuft dort ein Verfahren gegen Nintendo, das sich mit Klauseln in den Nutzungsbedingungen der Switch 2 beschäftigt. Konkret geht es da um die Möglichkeit, Konsolen bei Regelverstößen dauerhaft vom Online-Dienst auszuschließen – etwa bei der Nutzung von Raubkopien oder nicht lizenziertem Zubehör. Die brasilianische Verbraucherschutzbehörde Procon-SP hält diese Praxis für rechtswidrig (Quelle: Procon-SP).
Nintendo: Online-Sperre auf Knopfdruck?
Procon-SP fordert Nintendo auf, die Endnutzervereinbarung (EULA) zu überarbeiten. Stein des Anstoßes ist die Option, Konsolen ohne Vorwarnung vollständig vom Online-Service zu trennen. Betroffene Nutzer hätten dann keinen Zugang mehr zu Multiplayer-Funktionen, Updates oder dem eShop – obwohl die Konsole offline weiterhin funktioniert.
Im Fachjargon spricht man vom sogenannten „Bricking“. Besonders heikel: Wer eine gebrauchte Switch kauft, läuft Gefahr, unwissentlich ein gebricktes Gerät zu erwerben.
Da Nintendo keine offizielle Niederlassung in Brasilien betreibt, wurde der US-Hauptsitz kontaktiert und eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt.
Was bedeutet das für europäische Nutzer?
Auch wenn die brasilianischen Behörden derzeit im Fokus stehen, ist das Thema für europäische Spieler ebenfalls relevant. Zwar sind die Verbraucherschutzrechte in Europa deutlich stärker ausgeprägt – das Sperren ganzer Konsolen wäre hier in der Regel unzulässig (Quelle: as).
Nintendo darf zwar den Zugriff auf Raubkopien blockieren oder unautorisierte Software unterbinden, jedoch nicht ohne Weiteres ganze Geräte dauerhaft vom Online-Dienst ausschließen.
Die Diskussion zeigt: Nintendo verfolgt weltweit eine kompromisslose Linie bei Regelverstößen. Wer mit Mod-Chips, Emulatoren oder inoffizieller Software experimentiert, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein – nicht nur in Brasilien.