Schon im April dieses Jahres wies die Federal Trade Commission darauf hin, dass einige Geschäftspraktiken von Sony und Nintendo illegal sind. Jetzt wird auch die Verbraucherzentrale NRW auf die Missstände aufmerksam.
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Während sich die FTC im April 2018 daran störte, dass die Garantie verfällt, wird das in der Konsole verbaute Garantie-Siegel gebrochen, weist die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung auf gleich mehrere potentiell illegale Praktiken hin. Demnach ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PlayStation Networks vermerkt, dass jegliches Guthaben, dass innerhalb von 24 Monaten vom Kunden nicht verbraucht wurde, von Sony beansprucht werden kann.
Außerdem müssen wohl Eltern pauschal alle Kosten tragen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen – vor allem Betroffen sind hier Spielkäufe wie auch Ausgaben in Apps und Spielen. Und auch, dass vor dem Kauf von digitalen Inhalten nicht explizit zugestimmt werden muss, dass das Widerrufsrecht verfällt, sobald der Download gestartet wurde, stört die Verbraucherzentrale.
In der Pressemitteilung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige dieser Punkte auch von anderen Branchen-Vertretern praktiziert werden. Zuerst hat die Verbraucherzentrale aber nur Sony abgemahnt. Sollte das Unternehmen das PlayStation Network nicht entsprechend der oben genannten Punkte anpassen, droht Sony eine Klage.
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Stören dich die Punkte, die die Verbraucherzentrale NRW ankreidet, ebenfalls am PlayStation Network? Wünscht du dir vielleicht ganz andere Änderungen an dem Online-Dienst von Sony? Und welchen Publisher sollte die Verbraucherzentrale nach Sony unter die Lupe nehmen? Schreibe uns deine Meinung doch in die Kommentare.
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