Es soll ein Hackerangriff gewesen sein, doch das Gericht wollte ihr nicht glauben: Nun muss die Nutzerin einer Tauschbörse für einen einzigen Film sehr tief in die Tasche greifen: Fast 5.000 Euro Strafe und Prozesskosten kommen auf sie zu. Die Abmahnindustrie freut sich.
Film illegal angeboten: 4.700 Euro Strafe
Der Fall geht bis zum Mai 2014 zurück, doch ein Dienstleister aus der Abmahnindustrie blieb hartnäckig. Nun hat das Amtsgericht München dem Rechteinhaber des Films „Für immer Single“ („That Awkward Moment“) einen Schadensersatz zugesprochen. 1.200 Euro werden dafür fällig, doch die weit höheren Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter von rund 3.500 Euro muss die Nutzerin einer nicht näher benannte Tauschbörse ebenfalls bezahlen. So kommen fast 5.000 Euro für einen einzigen Film zusammen.
Nur für etwa eine Stunde soll der Film „von der IP-Adresse, die der Beklagten zugeordnet werden konnte, zum Download angeboten“ worden sein. Eine einzige Stunde reicht anscheinend aus, um auf Kosten von mehreren Tausend Euro sitzen zu bleiben. Der Logik der Nutzerin wollte das Gericht nicht folgen. Sie argumentierte, dass es sich um einen wie auch immer gearteten „selbständigen“ Datentransfer gehandelt haben soll. Möglicherweise war es aber auch ein Hackerangriff, der den kurzzeitigen Upload ausgelöst hat.
Ein Gutachter, der sich laut golem.de mit dem Fall beschäftigen musste, kam zu dem Schluss, dass der WLAN-Zugang ausreichend über WPA2 verschlüsselt gewesen war. Einen Angriff habe es nicht gegeben. Die Beklagte hatte immer wieder versichert, dass auf dem Familien-PC keine Filesharing-Software installiert sei. Das Amtsgericht stellte auch fest, dass sie als Anschlussinhaberin verpflichtet sei, selbst Nachforschungen zu betreiben – auch wenn dadurch Familienmitglieder belastet werden können.
Was ist legal, was illegal? Unser Video klärt auf:
Filesharing: Bundesgerichtshof als letzte Hoffnung
Das Amtsgericht München hat keine Berufung zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Als letzte Hoffnung könnte sich der Bundesgerichtshof erweisen, falls die Beklagte diesen Schritt gehen möchte. Dass sich ein Gericht in München auf die Seite des Rechteinhabers stellt, ist keine Überraschung. München gilt seit jeher als Mekka der Abmahnindustrie.
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