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Apple einsichtig: Beliebte iPhone-App erhält Sonderrechte – Nutzer freuen sich

© GIGA

Apple gilt als besonders restriktiv, doch eine beliebte iPhone-App erhält jetzt doch Sonderrechte. Warum sich Nutzer darüber freuen können, verrät euch GIGA.

 
Apple
Facts 

Bisher konnte man in der Prime Video App auf iPhone, iPad und Apple TV nur Inhalte schauen, nicht aber kaufen oder leihen. Die Erklärung war einfach: Bei jeder Transaktion würde Apple nämlich die Hand aufhalten und pauschal 30 Prozent vom Kuchen abhaben wollen. Nein Danke, dachte man sich da bei Amazon. Nun aber gibt’s die Option zum Kauf und zur Leihe von einzelnen Filmen und Serien aber doch. Die Erklärung: Apple ist einsichtig und erlaubt für ausgewählte Partner Sonderregeln – wie beispielsweise The Verge berichtet.

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In-App-Käufe auf iPhone und Co. ohne Beteiligung: Apple ist einsichtig

Nun also kann Amazon das Apple-Abrechnungssystem für In-App-Käufe im App Store umgehen und direkt die Zahlungen der Kunden abwickeln. Teilen muss der Onlinehändler dann offensichtlich nichts mehr mit Apple. Allerdings gilt dies wiederum nicht für alle Inhalte, so wäre beispielsweise der Abschluss einer Prime-Mitgliedschaft in der App davon ausgenommen – hier würde dann wieder die Provision fällig.

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Bildquelle: GIGA (Screenshots der Prime Video App

So ganz ohne einen Ausgleich gewährt aber auch Apple diese Sonderregelung nicht. So müssen sich derartige Partner verpflichten, dass diese Art Apps bestens in die Betriebssysteme iOS und tvOS fürs Apple TV integriert sind. Obligatorisch sind daher der Support von Siri, der universellen Suche und nicht zuletzt AirPlay 2. Amazon ist übrigens nicht der einzige „Premium-Partner“, auch die Anbieter Altice One und Canal+ profitieren von der neuen Regelung.

Kostet bei Prime Video für Prime-Mitglieder nichts extra, exklusive Serien wie diese mit Al Pacino:

Hunters - Official Trailer | Prime Video
Hunters - Official Trailer | Prime Video

Möglicher Hintergedanke

So ganz uneigennützig ist Apples neue Einsicht aber am Ende wohl nicht. Immer wieder hagelte es Beschwerden, der iPhone-Hersteller würde sein restriktives App-Store-Konzept ausnützen und Wettbewerber übervorteilen. Bekannt wurden beispielsweise entsprechende Beschwerden des Musik-Streaming-Dienstes Spotify bei der EU. Mit der Option der neuen Sonderreglung nimmt Apple jetzt dem Grundgedanken der Wettbewerbsverzerrung wieder etwas Wind aus den Segeln.

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