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Balkonkraftwerke für alle: Mieter sollen gleich doppelt profitieren

Balkonkraftwerke sollen mehr leisten und schneller installiert werden. (© IMAGO / Robert Poorten)

Die Grünen planen, ein allgemeines Recht auf Balkonkraftwerke für Mieter einzuführen, ohne dass eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Zudem soll die maximal erlaubte Leistung kleiner Anlagen erhöht werden.

Grüne wollen Recht auf Balkonkraftwerk

Die Grünen möchten einem Impulspapier zufolge den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfachen. Mietern soll es erlaubt werden, eigene Anlagen ohne vorherige Anmeldung beim Vermieter zu installieren. Davon verspricht sich die Regierungspartei weniger bürokratische Hürden, die letztlich einen noch unkomplizierteren Betrieb von Balkonkraftwerken ermöglichen.

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Um die bislang noch benötigte Genehmigung des Vermieters abzuschaffen, soll das Baurecht um ein Recht auf Balkonkraftwerke ergänzt werden. In diesem Zug soll nach Vorstellung der Grünen auch ein weiterer Punkt angegangen werden. Die derzeit noch geltende Beschränkung der maximalen Leistung von Balkonkraftwerken von 600 Watt soll auf 800 Watt erhöht werden. Diese Höhe würde mit der von der EU festgelegten Obergrenze übereinstimmen.

Dem Impulspapier zufolge wollen die Grünen die Bürokratie bei Solaranlagen auf dem eigenen Balkon weiter abbauen. Geplant ist, dass die Registrierung beim Netzbetreiber und im Markststammdatenregister für kleine Anlagen in Zukunft kombiniert abläuft.

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Das solltet ihr vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beachten:

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Balkonkraftwerk: Baurecht soll „verschlankt und entmüllt“ werden

Laut Julia Verlinden, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, soll das bestehende Baurecht deutlich „verschlankt und entmüllt“ werden. Ein möglichst unkomplizierter Betrieb von Balkon- oder Steckersolargeräten sei das Ziel, um mehr Menschen zur Verwendung von Solarenergie zu bewegen (Quelle: Berliner Morgenpost).

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Bislang handelt es sich beim Recht auf ein Balkonkraftwerk für Mieter nur um einen Vorschlag der Grünen, nicht aber um einen Gesetzentwurf.

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