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Beim TV-Anschluss sparen oder draufzahlen? Gesetzesänderung steht auf der Kippe

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Das Ende des Nebenkostenprivilegs sollte ein Selbstläufer werden, doch es regt sich seit der Ankündigung Widerstand. Jetzt hat dieser auch den Bundesrat erreicht, wo über die Gesetzesänderung entschieden werden soll. Beide Seiten beanspruchen für sich, den Nutzen für die Bürger in den Vordergrund zu stellen.

Update vom 12.02.2021: Vor der Abstimmung im Bundesrat über das neue Telekommunikationsgesetz regt sich Widerstand gegen einen Passus der Novelle: Mehrere Parlamentarier sollen sich gegen die Abschaffung des sog. Nebenkostenprivilegs ausgesprochen haben. Sie fürchten explodierende Preise und soziale Ungerechtigkeit, wenn künftig jeder Haushalt einzeln einen Vertrag für den Fernsehanschluss abschließen muss. Auch das Interesse an öffentlich zugänglichen Informationen über die öffentlich-rechtlichen Sender sei gefährdet, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sollte der Bundesrat doch für die Änderung stimmen, steht der finale Beschluss im Mai an.
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Originalartikel:

Vermieter dürfen künftig in Mehrparteienhäusern nicht mehr die Grundgebühren für einen gemeinsamen Kabelfernsehanschluss auf die Mieter umlegen. Das geht aus der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Obwohl langfristig die Kosten für einen Kabelanschluss steigen können, bedeutet das für viele Verbraucher mehr Geld in der Tasche.

Kabelfernsehen nicht über Nebenkosten umlegen

Wie die Verbraucherzentrale informiert, fördert die alte Regelung – sie wurde 1980 eingeführt – heute eine ungerechte Behandlung der Endkunden. Denn die Gebühren müssen über die Nebenkosten von Mietern getragen werden, ob ein Kabelanschluss genutzt wird oder nicht. Besonders prekär ist das für alle, die einen anderen Anbieter nutzen als den im Haus vorhandenen. Sie zahlen am Ende doppelt. Auch wenn das Fernsehen längst per Internet bezogen wird, über Satellit oder andere Weise. Ist ein Kabelanschluss vorhanden, fallen Gebühren an – ähnlich wie beim Rundfunkbeitrag.

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Das Bundeswirtschaftsministerium gibt an, mit der Gesetzesänderung Verbraucher zu schützen. Die freie Auswahl führe außerdem zu mehr Wettbewerb. Laut Verbraucherzentrale sei man auf Seite der Provider wenig begeistert. Für Kabelanbieter sind solche „Mehrnutzerverträge“ lukrativ, auch weil sie oft über Jahrzehnte bestehen. Der Verbraucherschutz erwartet, dass durch die neuen Regeln die Preise pro Vertrag anziehen. Anbieter würden versuchen, wegfallende Einnahmen zu kompensieren. Günstiger werde es für Kunden trotzdem, wenn man nur noch einen Vertrag bezahlen muss.

Aktuelle Smart-TVs bieten viele Alternativen zum klassischem Kabelfernsehen:

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Wann entfällt das Nebenkostenprivileg?

Bis die Umlage auf Mieter allgemein ungültig wird, dauert es noch: Zunächst gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren für bestehende Verträge. Schluss ist definitiv ab dem 31.12.2025. Schon jetzt ist das sogenannte Nebenkostenprivileg aber für Neuverträge gestrichen. Der Bestandsschutz entfalle außerdem, wenn die Hausverkabelung erneuert werde, so die Verbraucherschützer. Bis dahin brauche man nicht selbst aktiv werden, aber ein genauer Blick auf die nächste Abrechnung kann sich in diesen Fällen lohnen.

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