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Drama um THG-Quote: Bittere Enttäuschung für Vespa, Schwalbe & Co.

E-Roller bis 45 Kilometer pro Stunde konnten bisher über eine Gesetzeslücke von der THG-Prämie profitieren. (© IMAGO / photothek)

Lange Zeit war es nicht ausschließlich E-Auto-Fahrern vorbehalten, die THG-Prämie einzustreichen, denn auch mit S-Pedelecs und 45-km/h-Rollern konntet ihr über eine Gesetzeslücke von der Umweltfreundlichkeit der Fortbewegungsmittel profitieren. Das will die Bundesregierung nun ändern.

 
E-Mobility
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THG-Quote ab 45 Kilometer pro Stunde?

Zukünftig soll es nicht mehr möglich sein, sich mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) den E-Roller oder das S-Pedelec zu refinanzieren. Das war bisher schon nicht vorgesehen, die Bundesregierung schickt sich nun an, die Gesetzeslücke zu stopfen. Die Voraussetzungen lauten für Zweiräder eigentlich, dass sie mindestens 45 Kilometer pro Stunde fahren können müssen und ein „großes“ Kennzeichen besitzen. Dafür war die sogenannte „freiwillige Zulassung“ nötig.

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Schließlich sei die „Teilnahme für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht vorgesehen“, so das Umweltbundesamt. Ab wann es nicht mehr möglich sein wird, mit einem E-Bike oder E-Roller von der THG-Quote zu profitieren, ging bisher nicht hervor. Es wurde lediglich angekündigt, diese Praktik „schnellstmöglich“ zu unterbinden. Auch ist noch nicht klar, ob die Gesetzesänderung nur für Halter gelten wird, die ihr Leichtkraftrad noch nicht angemeldet haben (Quelle: Auto Bild).

Wie ihr die Gesetzeslücke nutzen konntet, um euch Jahr für Jahr den Bonus zu holen, erklärt unser Kollege Felix Gräber. Dafür braucht ihr lediglich euren Personalausweis, die Versicherungsnummer (EVB-Nummer), eine Betriebserlaubnis und eventuell ein Gutachten.

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THG-Quote: Handel mit dem Umweltzertifikat

Mit der Initiative wollte das Umweltbundesamt (UBA) hauptsächlich Halter von E-Autos und starken elektrischen Zweirädern erreichen, um lokal emissionsfreie Fahrzeuge zu stützen. Dahinter steckt die Idee, die Emissions-Einsparungen zertifizieren zu lassen und diese dann an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen.

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Zu den Anbietern, die den Verwaltungsaufwand gegen eine geringe Gebühr für euch übernehmen, gehören unter anderem auch EnbW, Sixt und der ADAC. Das lohnt sich tatsächlich, denn je nach gemeldeter Fahrzeugklasse beträgt die Summe jährlich um die 350 Euro – je nach Anbieter sind jedoch sogar bis zu 475 Euro möglich. Solange ihr die THG-Quote nicht Jahr für Jahr neu beansprucht, kommt das Geld in den Bundeshaushalt. Weitere Informationen hierzu findet ihr in unserem Ratgeber zum Thema.

Eine potentielle Alternative zum E-Roller für den Stadtverkehr hat jüngst Squad vorgestellt.

Squad: Günstiges Solar-E-Auto vorgestellt
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