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E-Bike: Fehler mit Kopfhörern und Smartphone können euch teuer zu stehen kommen

Unterwegs mit dem E-Bike solltet ihr euch auskennen. (© Cowboy)
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Eine Fahrradtour ins Grüne oder der alltägliche Arbeitsweg, vom Pendler bis zum Hobby-Radler steigen immer mehr Menschen aufs E-Bike um. Apps und Gadgets bieten dabei praktische Zusatzfunktionen. Aber egal ob mit elektrischer Tretunterstützung oder klassischem Fahrrad, Radfahrer sollten immer im Auge behalten, was unterwegs erlaubt ist.

 
E-Mobility
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Smartphone auf dem E-Bike: Dieser Fehler wird teuer

Ob man als Radfahrer auf dem E-Bike unterwegs ist oder ganz ohne Unterstützung in die Pedale tritt, mit etwas Musik im Ohr fährt es sich meist viel entspannter. Mit Google Maps oder speziell auf Radfahrer zugeschnittenen Apps für die Navigation braucht man sich um den Weg keine Gedanken mehr zu machen, einfach entspannt fahren. Aber wer Kopfhörer beim Radfahren nutzt oder nebenbei am Smartphone hantiert, sollte die Vorschriften kennen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Wer per Smartphone-App navigieren will, sollte sich dafür eine Lenker- oder Rahmenhalterung zulegen. Denn wie beim Autofahren gilt auch auf dem Fahrradsattel: Hände weg vom Handy. Wer mit dem Smartphone in der Hand beim Radeln erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

#Vernünftige Halterungen gibt es für deutlich weniger, etwa die Impact Pro Mount bei Amazon. Wer sich noch 5 Euro mehr Bußgeld anderweitig einhandelt, muss außerdem ab 60 Euro mit einem Eintrag in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Also ohne Halterung besser absteigen und sich den Weg einprägen. Gleiches gilt fürs Telefonieren.

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Speziell beim Fahren mit dem E-Bike sollte man nicht nur auf das Smartphone achten. Wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärt, ist es verboten, „sich durch elektronische Geräte ablenken zu lassen, die am Fahrrad montiert sind“. Bedienelementen von Pedelecs und Co. sollte man sich also besser auch nur im Stehen ausführlich widmen.

Egal, wo es mit Fahrrad oder E-Bike hingeht, ein gutes Schloss ist Pflicht:

Sicher ist sicher: Fahrradschlösser von Abus im Detail
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Kopfhörer beim Radfahren: Wenn ihr gepackt werdet, gibt es keine Garantie

Für Musikfans sind die Vorschriften nicht ganz so eindeutig. Weder ist es grundsätzlich verboten, Kopfhörer zu benutzen, noch ist es in jedem Fall erlaubt. Hier entscheidet wie so oft der Einzelfall. Wichtig ist, dass Rad- und E-Bike-Fahrer Warnsignale und den allgemeinen Verkehr hören können, trotz Kopfhörern und abgespielter Musik oder Podcasts. Das Gehör darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Gerade E-Bike-Fahrer müssen wegen der hohen Geschwindigkeit im Ernstfall schnell reagieren können.

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Für Musikfans dem Rad scheiden ANC-Kopfhörer also aus. Gerade die Geräuschunterdrückung macht sie im Straßenverkehr gefährlich. Auch Over-Ears dürften im Falle einer Überprüfung nicht standhalten. Wer sichergehen, aber nicht auf die Lieblingssongs verzichten will, greift am besten zu Earbuds, also Kopfhörern ohne Silikon-Aufsatz im Gehörgang. Aktuelle Modelle liefern ordentlichen Sound, ohne das Ohr völlig nach außen zu verschließen.

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