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E-Personalausweis: Für diese App-Funktion greift der Staat tief in die Tasche

© BMI
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Künftig sollen sich Bundesbürger allein mit ihrem Smartphone ausweisen können, um etwa Verwaltungsleistungen zu beantragen. Was nach einer effizienten Lösung klingt, lässt sich der Staat einiges kosten. Schon jetzt ist absehbar, wie teuer eine einzelne Identifizierung wird.

Identitätsnachweis per Smartphone: Identifizierung könnte den Staat jeweils 3 Euro kosten

Anfang Februar hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der künftig den elektronischen Identitätsnachweis mithilfe eines Smartphones regeln soll. Konkret heißt das: Noch leichter als bisher mit dem E-Personalausweis sollen sich Bürger etwa bei Behörden online nur mithilfe ihres Smartphones und der AusweisApp2 ausweisen können.

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Aus dem Entwurf geht auch hervor, dass die Identifizierung per Ausweis-App jährlich rund 25,3 Millionen Euro kosten wird – jedenfalls bis ins Jahr 2023 wagt das Ministerium diese Prognose. Aktuell geht man dort von etwa 8,5 Millionen Identifizierungen pro Jahr aus. Heißt: Je Vorgang würde das neue Verfahren den Staat etwa 3 Euro kosten, rechnet das Portal golem.de vor. Langfristig erhofft sich das Ministerium von dem neuen Verfahren eine höhere Verbreitung, sodass die Kosten pro Identifizierung langfristig zurückgehen könnten.

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Einen weiteren Vorteil der Smartphone-Variante liege in der Effizienz: Weil man den Personalausweis nicht benötigt, dauere der elektronische Identitätsnachweis nur rund fünf statt zehn Sekunden. Unterm Strich sollen dabei knapp 12.000 Stunden jährlich eingespart werden. Der Testbetrieb soll im Juli 2021 starten, ab September soll dann jeder die neue Technik nutzen können, erklärt das Bundesinnenministerium gegenüber golem.de.

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Enttäuschende Bilanz für E-Ausweis

Die fortschreitende Digitalisierung führe dazu, schreibt das Bundesinnenministerium, dass immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt und erledigt würden. „Zusätzliche Verfahren“ sollen eine vollständig elektronische Abwicklung solcher Anliegen ermöglichen. Bis Ende 2022 müssen das Bund und Länder ohnehin – so sieht es das Onlinezugangsgesetz vor.

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Weil der E-Personalausweis „hinter den Erwartungen zurückgeblieben“ sei, soll es nun das Smartphone richten. Weil dieses ohnehin so weit verbreitet ist, seien es Kunden gewohnt, „Lebenssachverhalte wie das Stellen eines Antrags bei einer Bank oder den Erwerb einer Ware im Fernabsatz allein mit diesem einen Endgerät durchführen zu können“.

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