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Verbrenner-Aus doch noch beschlossen: Das müssen Autofahrer jetzt wissen

Das unbedingte Verbrenner-Verbot ab 2035 ist vom Tisch. (© IMAGO / Wolfgang Maria Weber)

Bedingungslos wird das Verbrenner-Verbot in der EU nicht kommen, doch es kommt. Darauf haben sich die EU-Staaten jetzt nach Verzögerung durch Deutschland geeinigt. Teil der Einigung ist der von deutscher Seite geforderte Kompromiss für E-Fuels. So sollen Verbrenner auch nach 2035 noch neu zugelassen werden können.

 
E-Mobility
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Update vom 29. März 2023: Jetzt ist die Entscheidung gefallen, das Verbot von Verbrennern in der EU ab 2035 kommt. Von einem echten Verbot kann aber eigentlich keine Rede sein, denn der E-Fuel-Kompromiss wird Ausnahmen erlauben – für Autos mit Verbrennungsmotor, die nur die synthetischen Kraftstoffe tanken. Damit hat die Ampel-Koalition auf Drängen der FDP ihren Willen auf Europa-Ebene durchsetzen können. Änderungen für Autofahrer mit Bestandsfahrzeugen sind daraus nicht zu erwarten. Mehr zum Kompromiss lest ihr unten im Artikel.
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Originalartikel:

Verbrenner-Verbot vom Tisch? EU will E-Fuel-Kompromiss

Über ein halbes Jahr lang war das Verbrenner-Aus in der EU ab 2035 praktisch fix. Jetzt kann von einem Verbot kaum noch die Rede sein, nur die Regeln für neue Verbrenner werden erheblich verschärft. Deutschland und die EU-Kommission haben sich auf den Kompromiss verständigt, dass Verbrenner in Zukunft neu zugelassen werden dürfen, wenn sie ausschließlich regenerative, CO₂-neutrale Kraftstoffe tanken.

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Die Blockade des Verbots auf EU-Ebene durch Bundesverkehrsminister Volker Wissing wird damit zum Erfolg:

Der Kompromiss sieht vor, dass die EU eine neue Fahrzeugklasse einführen wird, mit der eben solche Fälle von Modellen berücksichtig werden, die nur mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betrieben werden können. Sie werden dann im Verbot von Autos mit CO₂-Ausstoß anders bewertet. Dafür muss technisch sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge nicht mit klassischem Benzin oder Diesel fahren können, obwohl E-Fuels chemisch mit diesen identisch sein können.

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Die Einführung der neuen Fahrzeugklasse solle „unmittelbar“ nach dem Beschluss des Verbots gestartet werden (Quelle: Tagesschau). Außerdem sollen bis zum Herbst 2023 Möglichkeiten gefunden werden, wie E-Fuel-Fahrzeuge zur CO₂-Reduzierung beitragen können. Die finale Abstimmung über das (vormalige) Verbrenner-Aus soll unter diesen Voraussetzungen nun aber schnell nachgeholt werden.

Was ändert sich durch die Nachvereinbarung für Autobauer, -fahrer und -kunden?

Autofahrer müssen nicht mit Änderungen im Alltag rechnen. Wer einen vor 2035 zugelassenen Verbrenner fährt, soll auch nach dem Stichtag weiter wie gewohnt fahren und tanken dürfen. Das Verbot, mit Diesel oder Benzin zu fahren, gilt nur für Neuzulassungen. Möglich wäre allerdings, dass den klassischen Kraftstoffen bis dahin höhere Anteile regenerativer Kraftstoffe zugemischt werden müssen.

Zumindest was die Vorschriften angeht, fällt für die Autobauer der große Druck weg, ausschließlich in den Wechsel auf E-Mobilität weiter zu investieren. Auch wenn E-Fuels so eine reale Alternative für die Zukunft werden dürfen, ist nicht gesagt, dass viele Autofahrer es sich leisten können, in Zukunft CO₂-neutralen Sprit zu tanken.

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Die Frage nach dem günstigeren Antrieb ist heute wieder so offen wie nie:

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E-Autos dürften also weiter als attraktive Wahl gelten und entsprechend gebaut und weiterentwickelt werden. Die Hersteller können letztlich selbst entscheiden, worauf sie ihren Fokus legen.

Autokäufer erhalten auch nach 2035 noch die Möglichkeit, neue Verbrenner zuzulassen. Die Vorschriften sind dabei aber nur die eine Seite. Es wird entscheidend vom Masseninteresse abhängen, ob die Autobauer entsprechende Fahrzeuge überhaupt entwickeln werden – oder ob die nun ausgehandelte Option an der wirtschaftlichen Realität scheitern und ungenutzt bleiben wird.

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