Die EU hat sich auf ein neues Regelwerk verständigt, das vor allem auf große Tech-Konzerne und ihre Kunden Auswirkungen haben wird. Über den Digital Services Act und Digital Markets Act soll das Internet sicherer, fairer und offener werden.

EU: Strengere Regeln für Tech-Konzerne

Das EU-Parlament hat den Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) mit großer Mehrheit verabschiedet. Damit ist der Weg frei für teils deutliche strengere Regeln für große Internet-Konzerne. Google, Meta (Facebook), Amazon und Apple müssen sich in der EU anpassen, um massive Strafen abzuwehren.

Im Mittelpunkt von DSA und DMA stehen mehr Aufsicht und Verbraucherschutz. Zudem soll die Marktmacht großer Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Nutzern eingedämmt werden.

Dem DMA zufolge müssen es große Tech-Konzerne Dritten ermöglichen, mit ihren eigenen Diensten zu interagieren. Die EU nennt hier explizit „Messaging-Plattformen“, die einen Zugriff durch kleinere Anbieter ermöglichen müssen. Nachrichten sollen „über Apps hinweg“ versendbar sein.

Großen Internet-Plattformen wird es untersagt, eigene Dienste zu bevorzugen. Die Nutzung von App-Stores von Drittanbietern muss erlaubt sein. Vorinstallierte Apps auf Handys müssen einfach zu deinstallieren sein (Quelle: EU-Parlament).

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Die neuen Regelungen des DSA sehen unter anderem ein Werbeverbot vor, wenn sich Produkte an Kinder richten. Auch dürfen „sensible Daten“ nicht mehr zur zielgerichteten Schaltung von Anzeigen herangezogen werden. „Dark Patterns“ sind untersagt. Plattformen müssen zudem schneller reagieren, wenn ihnen illegale Inhalte gemeldet werden. Händler auf Online-Marktplätzen sollen stärker kontrolliert und zurückverfolgt werden können.

EU droht Konzernen mit massiven Strafen

Bei Verstößen gegen DSA oder DMA kann die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Konzerns verhängen. Im Wiederholungsfall sollen es bis zu 20 Prozent sein.

Nach Verabschiedung durch das EU-Parlament steht jetzt noch eine Zustimmung auf Ministerebene aus, die allerdings nur noch als Formsache gilt. Zuvor hatten sich bereits Unterhändler von Parlament und EU-Staaten auf DSA und DMA geeinigt.