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EU rettet euren Urlaub: Das müssen Smartphone-Nutzer im Ausland wissen

Wer in der EU verreist, braucht sich um die Handyrechnung keine Sorgen mehr machen. (© Imago / Westend61)

Der Sommerurlaub kann kommen. Für mehr Unbeschwertheit unterwegs sorgt die EU mit einem aktuellen Beschluss. Wer gerne reist und mit Freunden und Familie zuhause in Kontakt bleiben möchte, profitiert davon direkt. Denn die „Roam Like At Home“-Regel wird verlängert.

Reisende im Glück: EU beschließt Verlängerung der Roaming-Verordnung

Der EU-Rat hat beschlossen, dass in Mitgliedsländern weiterhin Roaming zu Inlandspreisen angeboten werden soll. Damit kommen auch in Zukunft auf Smartphone-Nutzer im EU-Ausland keine explodierenden Kosten für Telefonate, SMS und Datennutzung im Internet zu. Die bisherige Regelung sollte Ende Juni auslaufen, wie es dann weitergehen würde, war noch unklar.

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Zuvor hatte das Europäische Parlament bereits zugestimmt. Mit der Entscheidung des EU-Rats ist das Inkrafttreten jetzt nur noch Formsache. Seit 2017 gilt die Preisregulierung, die damit nun erheblich verlängert wird. Beschlossen wurden die auf Inlandsniveau festgeschriebenen Auslandspreise bis 2032. Mit Ablauf der aktuell geltenden Roaming-Verordnung am 30. Juni soll die Neufassung zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Verbraucher in EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein sollen zudem von einigen Neuerungen profitieren. Laut Mitteilung des Europäischen Rates legt man einen neuen Fokus auf das Kundenerlebnis: So hat man etwa Maßnahmen beschlossen, mit denen eine bessere Qualität der Dienste sowie der „Zugang zu Notdiensten, auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ gewährleistet werden soll.

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Kunden sollen außerdem vor zusätzlichen Kosten geschützt werden, die durch die Nutzung sogenannter nicht terrestrischer Netze, zum Beispiel an Bord eines Flugzeugs, entstehen können. Dafür sieht die neue Verordnung umfassendere Transparenz-Regeln vor.

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Smartphone-Roaming bleibt zeitlich beschränkt

Die Regeln zur angemessenen Nutzung bleiben allerdings bestehen. Wer sich in einem Zeitraum von bis zu vier Monaten mehrheitlich in ein ausländisches Mobilfunknetz einwählt und dort mehr Daten verbraucht als im heimischen Netz, kann vom eigenen Anbieter höhere Kosten in Rechnung gestellt bekommen. So soll unter anderem verhindert werden, dass die Anbieter durch die Roaming-Verordnung unangemessen belastet werden.

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