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Preiserhöhung bei Strom und Gas verboten: Bundesregierung greift durch

Wollen die Stromanbieter an der Strompreisbremse ordentlich verdienen? Das soll das Bundeskartellamt jetzt prüfen. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie)

Viele Menschen in Deutschland haben dieser Tage unangenehme Post von ihrem Energieversorger bekommen. Die Preise für Strom und Gas steigen in ungeahnte Höhen und verdoppeln sich teilweise. Liegt das an den höheren Preisen an den Börsen oder wollen die Energieversorger auf Staatskosten Kasse machen? Nun greift die Bundesregierung ein und könnte alle Strom- und Gaspreiserhöhungen für ungerechtfertigt deklarieren.

Bundeskartellamt soll Strompreisexplosion untersuchen

Update vom 03. Dezember 2022: Anders als zuvor berichtet, soll der Gesetzentwurf zur Strom- und Gaspreisbremse eine Preiserhöhung ohne triftigen Grund im Jahre 2023 verbieten. So soll „missbräuchliche Ausnutzung“ verhindert werden. Alle Preiserhöhungen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um gültig zu sein. Das soll vorab von den Stromanbietern bewiesen werden müssen. Ansonsten sind die Strom- und Gaspreiserhöhungen unzulässig. (Quelle: Tagesschau)

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Originalartikel:

Kurz vor der Einführung der Strompreisbremse, die in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei 40 Cent pro kWh deckelt, sind die Preise für Strom regelrecht explodiert. Extrem viele Stromversorger in Deutschland haben die Strompreise genau jetzt massiv erhöht. Teilweise sogar mehr als verdoppelt. Zahlen viele Menschen teilweise noch unter 30 Cent pro kWh, wird der Preis spätestens zum Jahreswechsel deutlich über 40 Cent landen. Als Begründung werden die höheren Beschaffungskosten angegeben. Dabei haben sich diese im Vergleich zum Sommer halbiert. Trotzdem steigen die Preise in die Höhe. Mitnahmeeffekte der Unternehmen werden vermutet, sodass jetzt das Bundeskartellamt eingreifen soll (Quelle: MDR).

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Im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse ist demnach zu lesen, dass das „Bundeskartellamt die Preisbildung der Stromanbieter überwachen soll“. Die Preisgestaltung soll genau geprüft werden. Es soll festgestellt werden, ob die Preise ungerechtfertigt erhöht wurden. Zudem dreht sich die Beweislast laut dem Gesetzentwurf um. Demnach „sollen die Stromanbieter in Zukunft nachweisen müssen, ob eine Preiserhöhung auch gerechtfertigt war.“ Dann gilt eine Bringepflicht. Es drohen Strafen von bis zu einer Million Euro, wenn was nachgewiesen wird.

Laut dem MDR haben bisher schon über 580 Stromanbieter die Preise erhöht und eine Überprüfung vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes sei gar nicht vorgesehen. Die jetzt erhöhten Preise würden also gar nicht mehr überprüft und die Kundinnen und Kunden sind diesen ausgeliefert. Zudem glaubt nicht einmal das Bundeskartellamt selbst, dass eine Kontrolle mit der aktuellen Mannschaft möglich ist.

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Hohe Strompreise bleiben

Was bleibt also als Fazit zu sagen? Die Preise für Strom steigen und werden vermutlich eine lange Zeit so hoch bleiben. Wer noch einen Stromversorger mit Preisgarantie hat, der unter 40 Cent verlangt, kann sich glücklich schätzen. Alle anderen werden wohl oder übel mehr bezahlen müssen. Ob die Preise jemals wieder unter 40 Cent pro kWh fallen? Das kann nur die Zeit zeigen. Am Ende kann ich nur empfehlen, dass ihr Strom spart.

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