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Im März: Das ändert sich für Verbraucher in Deutschland

Die telefonische Krankschreibung ist nicht mehr lange möglich. (© IMAGO / Lobeca)

Der März hat neue Gesetze und Änderungen für Verbraucher mitgebracht. Sie betreffen unter anderem die Strompreisbremse und die Energiepauschale. Eine telefonische Krankschreibung ist nicht mehr lange möglich. Die letzten Corona-Teststellen verschwinden.

Im März: Das kommt auf Verbraucher zu

Die Corona-Testverordnung hat uns lange begleitet, seit dem 28. Februar 2023 ist sie endgültig ausgelaufen. Das hat Auswirkungen auf PCR-Teststellen, für die es seit dem 1. März keine Zulassung mehr gibt. Verbliebene PCR-Teststellen schließen. Wer sich im März weiter testen lassen möchte, kann das zum Beispiel beim Hausarzt machen. Auch Krankenhäuser bieten weiterhin Tests an (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

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Bei der im Rahmen der Pandemie eingeführten telefonischen Krankschreibung steht ebenfalls eine wichtige Änderung an. Sie ist nur noch bis zum 31. März 2023 möglich. Bis dahin können Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung über das Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Diese wird über einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen ausgestellt und kann um weitere sieben Tage verlängert werden (Quelle: Bundesregierung).

Neue Gesetze zu Strom und Gas

im März tritt die Strompreisbremse in Kraft. Hierbei werden die Stromkosten auf einen Bruttopreis in Höhe von 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, sofern der jährliche Stromverbrauch 30.000 Kilowattstunden nicht überschreitet. Die Strompreisbremse gilt dabei nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Alles darüber muss zu den vom Stromanbieter geforderten Preisen bezahlt werden (Quelle: Bundesregierung).

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Auch bei Gas und Fernwärme gilt jetzt eine Preisbremse, die zudem rückwirkend ab dem 1. Januar eingeführt wird. Sie soll nach jetzigem Stand bis voraussichtlich 30. April 2024 gelten. Gas- und Fernwärmekunden zahlen hier einen gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Gigawattstunden (Quelle: Bundesregierung).

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Studierende können ab dem 15. März eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Dafür wird ein BundID-Konto benötigt. Die Verifizierung läuft über ein Elster-Zertifikat oder über den Online-Ausweis (Quelle: Bundesregierung).

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