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Im Überblick: Diese Corona-Maßnahmen gelten ab heute

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Die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 28. März ist beschlossene Sache. Es gibt ab heute allerdings erste Lockerungen, bundesweit wie lokal. GIGA erklärt übersichtlich, was sich für die Bürger ändert.

 
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Update vom 08.03.2021: Heute sind erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Der Lockdown wurde trotzdem noch verlängert. Die Maßnahmen und Lockerungen können lokal unterschiedlich sein, denn viele Vorschriften sind an die vor Ort aktuelle Inzidenz gekoppelt. Eine Übersicht der Veränderungen ab Montag haben wir im Artikel zusammengestellt.
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Originalartikel:

Die fast unendliche Geschichte: Was sich im Lockdown ab Montag ändert

Hat der beliebte deutsche Kinderbuchautor Michael Ende Coronavirus-Pandemie und Lockdown vorhergesehen? Mit Sicherheit nicht, aber der Titel seines vielleicht bekanntesten Werks „Die unendliche Geschichte“ scheint trotzdem zur aktuellen Situation zu passen wie die Nadel in den Arm. Beim jüngsten Corona-Gipfel haben Bund und Länder sich geeinigt, den Lockdown erneut zu verlängern. Es gibt jedoch einen Stufenplan, wie es schrittweise wieder auf die Normalität zugehen soll. Als Schritt 1 gilt etwa die Öffnung von Friseuren seit dem 1. März.

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Am Montag folgt Schritt 2. Dann dürfen bundesweit Buchhandlungen, Gartencenter und Blumenläden wieder öffnen, sofern Hygieneauflagen eingehalten werden. Das gilt auch für die Fahrschulen. Ebenfalls ab 8. März werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten können sich treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Wo die Inzidenz unter 35 liegt, sollen sogar Treffen mit 3 Haushalten und maximal 10 Personen möglich sein.

Wo eine Inzidenz von unter 100 vorherrscht, kann der Einzelhandel „Terminshopping“ anbieten. Auch Museen, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten und Galerien dürfen öffnen, müssen aber die Zahl der Besucher durch Terminbuchung beschränken. Zudem dürfen neben Friseuren auch andere sog. körpernahe Dienstleistungen, zum Beispiel Massagen, angeboten werden. Auch dies gilt bereits ab Montag.

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Die weiteren Schritte werden sowohl vom Datum als auch der jeweils aktuellen Inzidenz abhängen. Der dritte Schritt beginnt frühestens ab 8. März, Nummer 4 ab dem 22. März, der 5. frühestens ab 5. April. Je nach Inzidenz werden weitere Einrichtungen öffnen dürfen, darunter Sporthallen, Außengastronomie, Theater und Kinos, heißt es in dem Beschluss.

Der Lockdown bleibt noch, im Video einige Vorschläge wie er erträglicher wird.

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Notbremse eingebaut: Lockerungen können zurückgenommen werden

Alle Öffnungsszenarien sind daran gekoppelt, dass die Inzidenz stabil niedrig bleibt. Steigen die Zahlen wieder über die Grenzwerte von 50 bzw. 100 für drei Tage in Folge, soll eine Notbremse greifen. Dann werden die vor dem 8. März gültigen Maßnahmen wieder eingeführt, die Lockerungen zurückgenommen.

Ebenfalls beschlossen wurde, dass alle Bürger pro Woche mindestens einmal kostenlos getestet werden dürfen. Ab wann das umgesetzt werden kann, ist allerdings noch offen, es braucht dringend mehr Tests. Verlängert wurde außerdem die Pflicht, wo immer möglich, Home-Office anzubieten.

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