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Krankschreibung ohne Arztbesuch: Grünes Licht für neuen Service

© Julio César Velásquez Mejía, Pixabay

Offiziell steht die Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zwar nicht im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, in Anbetracht der derzeitigen Krise dürfte die beschlossene Änderung bei den Krankschreibungen dennoch die Situation vieler Betroffener vereinfachen. Der Bundesausschuss erleichtert diese durch den Einsatz einer mittlerweile altbekannten Technik.

Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich – mit Einschränkungen

Auch wenn es in Deutschland aktuell hinsichtlich der Corona-Krise bergauf geht, will man weiterhin nur ungern den persönlichen Besuch beim Arzt antreten. Im Falle einer Krankschreibung lässt sich dies künftig unter Umständen verhindern. Wie heise unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) berichtet, können Vertragsärzte „zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen“.

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Eine der Voraussetzungen ist, dass die versicherte Person bei der behandelnden Arztpraxis bekannt ist. Außerdem muss die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen. Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wurde dabei vom Ausschuss auf sieben Kalendertage begrenzt.

Eine mögliche Folgekrankschreibung per Videochat sei auch nur dann möglich, wenn die vorhergehende Krankschreibung aufgrund einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde. Die Versicherten haben außerdem keinen Anspruch auf die Krankschreibung durch eine Videosprechstunde.

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Krankschreibung per Videosprechstunde ist unabhängig von der Corona-Pandemie

„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, so Dr. Monika Lelgemann, Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde wurde unabhängig von der Corona-Krise beschlossen und wird damit auch nach dem Ende dieser weiter gegeben sein.

Im Rahmen der Ankündigung zur Videosprechstunde sagte der Gemeinsame Bundesausschuss außerdem, dass ab dem 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt wird. Die vollständige Mitteilung findet ihr auf der Website des G-BA.