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Miese Masche der Gas-Anbieter: Der teure Weg in die Grundversorgung

Statt Grundversorgung kommt zunächst oft die Ersatzversorgung (© IMAGO / blickwinkel)
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Bei den explodierenden Gas-Preisen wollen viele Deutsche in die Grundversorgung flüchten, die oft günstiger ist. Mit einer miesen Masche parken manche Gas-Anbieter wechselwillige Verbraucher aber in einer Warteschlage – und kassieren ab.

Der Gang zum Briefkasten ist für viele Deutsche mittlerweile mit einem mulmigen Gefühl verbunden. Täglich kann die nächste Gaspreis-Erhöhung ins Haus flattern, die den ohnehin schon angespannten Geldbeutel noch weiter belastet. Viele Verbraucher wollen deshalb in die günstigere Grundversorgung wechseln – und landen plötzlich in einer teuren Warteschlange.

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Gasanbieter-Wechsel: Statt in der Grundversorgung landen Verbraucher in der Ersatzversorgung

Statt die Verbraucher sofort in die Grundversorgung zu lassen, stecken manche örtliche Energieversorger sie zunächst in die sogenannte Ersatzversorgung (Quelle: Welt).

So war es auch bei Sonja O. aus Mettmann, die nach einer Gaspreiserhöhung auf 26,6 Cent pro Kilowattstunde in die Grundversorgung wechseln wollte. Die hätte mit 14,6 Cent nur rund die Hälfte gekostet. Doch erst nach drei Monaten, so teilte ihr der Energieversorger mit, dürfe sie in die Grundversorgung. In der Zwischenzeit müsse Sonja O. in die Ersatzversorgung und dort 42 Cent pro Kilowattstunde zahlen. „Dies sei gesetzlich so vorgesehen, wurde uns gesagt“, schreibt die Gas-Kundin.

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Dem widersprechen Verbraucherschützer hingegen deutlich. Laut Energie-Experte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW dürfe jeder Kunde, der seinen Vertrag wegen einer Preiserhöhung kündigt oder vom Versorger gekündigt wird, in die Grundversorgung und muss nicht in die Ersatzversorgung. Verbraucherbeschwerden deuten laut Verbraucherzentralen aber darauf hin, dass viele Versorger das in der Praxis anders handhaben.

Grundversorgung und Ersatzversorgung unterscheiden sich

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht identisch. Die Ersatzversorgung hat eine „Auffangfunktion“ und greift zum Beispiel dann, wenn ein Anbieter pleite geht und seine Kunden nicht mehr versorgen kann. Eine Kündigungsfrist gibt es hier nicht, die Verbraucher können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. „Tun sie dies nicht, kommen sie nach der dreimonatigen Ersatzversorgung in die Grundversorgung“, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

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Haben Verbraucher Anspruch auf die Grundversorgung?

Unterm Strich steht also die Frage: Haben Verbraucher, die bei einer Preiserhöhung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, einen Anspruch auf die Grundversorgung? Zumindest die Verbraucherschützer bejahen das.

Wer aber seinen Vertrag im Glauben kündigt, danach automatisch in der Grundversorgung zu landen, könnte sein blaues Wunder erleben und sich in der Ersatzversorgung wiederfinden. In jedem Fall ist es ratsam, beim örtlichen Versorger aktiv einen Grundversorgungstarif abzuschließen. Kommt es danach zu Problemen, bleibt noch der juristische Weg oder sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale zu suchen.

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