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Neu im Juni: Das hat sich bei Fahrgastrechten, Verbraucherschutz und Kurzarbeit geändert

Ab Juni gilt eine neue Fahrgastrechteverordnung. (© IMAGO / Arnulf Hettrich)
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Jetzt im Juni sind auf Verbraucher wieder einige Neuerungen zugekommen: Erstattungen bei Bahn-Verspätungen sind komplizierter, die Kurzarbeit-Sonderregelung läuft aus und ein neues Förderprogramm löst das Baukindergeld ab. Davon abgesehen hat sich aber noch mehr geändert.

Das hat sich für Verbraucher im Juni geändert

Ab sofort müssen sich Verbraucher und Arbeitnehmer in Deutschland auf ein paar Neuerungen gefasst machen. Manche davon sind positiv, andere eher negativ zu bewerten. Bahn-Reisenden wird die neue EU-Regel zu Erstattungen bei Verspätungen nicht gefallen.

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Die neue Fahrgastrechteverordnung hat das Ziel, Erstattungen in der EU zu vereinheitlichen. In Deutschland bedeutet das aber teils einen Rückschritt. Bahn-Unternehmen haben ab dem 7. Juni mehr Spielraum. Bei Naturkatastrophen oder unüblich extremen Witterungsbedingungen gibt es keine Erstattung mehr. Auch muss die Bahn bei Verspätungen, die durch Fahrgäste, Polizeieinsätze, Sabotage oder Terrorismus ausgelöst werden, nichts mehr zahlen (Quelle: MDR).

An den bestehenden Regeln zur Verspätungsdauer ändert sich hingegen nichts. Es bleibt bei einem Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von 60 Minuten. Dauert die Fahrt 120 Minuten länger, gibt es 50 Prozent zurück.

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Kurzarbeit-Sonderregelung läuft aus

Ende Juni läuft die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung für die Kurzarbeit aus. Danach gibt es wie zuvor erst dann die Möglichkeit zur Anmeldung von Kurzarbeit, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist. Bei der Sonderregelung reichten schon 10 Prozent (Quelle: Arbeitsagentur).

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Das bereits abgeschaffte Baukindergeld für Familien, die ein Haus kaufen oder bauen wollen, wird durch ein neues Förderprogramm ersetzt. Es handelt sich allerdings um eine KfW-Förderung, von der nicht alle profitieren werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Bis zu 240.000 Euro sind als Kreditsumme möglich (Quelle: KfW).

Mitte Juni wird der Kulturpass für 18-Jährige eingeführt. Über einen Zeitraum von zwei Jahren erhalten Jugendliche ein Kultur-Budget in Höhe von 200 Euro, das bei registrierten Veranstaltungen verwendet werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen und Kinovorstellungen (Quelle: Bundesregierung).

Netflix geht gegen Account-Sharing vor

Netflix hat damit begonnen, auch in Deutschland und Österreich gegen das Teilen von Passwörtern vorzugehen (Quelle: heise online). Kunden werden per E-Mail über die die Änderung informiert. Sie erhalten die Möglichkeit, für 5 Euro pro Monat ein Zusatzmitglied hinzuzubuchen. Die Anzahl der möglichen Zusatzmitglieder hängt von der gewählten Abostufe ab.

Auch ohne Kulturpass: Diese Film-Highlights gibt es bei Netflix.

Netflix Film-Highlights 2024
Netflix Film-Highlights 2024

Mehr Möglichkeiten für Verbraucherverbände

Ab dem 25. Juni wird der Verbraucherschutz in der EU gestärkt. Verbraucherverbände erhalten EU-weit neue Befugnisse zur Durchsetzung von Verbandsklagen. Mit dieser neuen Form der Sammelklage können Verbände direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche einklagen. Verbraucher müssen dann nicht mehr zusätzlich vor Gericht gehen (Quelle: Bundestag).

Auch Urheber erhalten ab Juni einen besseren Schutz. Am 7. Juni tritt in Deutschland der neue Paragraf 32d des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Ab dann sind Personen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterverbreiten, dazu verpflichtet, dem Urheber jährlich über die genaue Verwendung seiner Werke Auskunft zu geben (Quelle: Härting Rechtsanwälte). Die neue Auskunftspflicht zielt darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen.

Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof verschwinden

Im Laufe des Insolvenzverfahrens von Galeria Karstadt Kaufhof werden im Juni 2023 einige Filialen dichtmachen. Insgesamt sollen 19 Filialen zum 30. Juni 2023 schließen. Die betroffenen Standorte sind Celle, Coburg, Cottbus, Duisburg-Düsseldorfer Straße, Gelsenkirchen, Hagen, Hamburg-Harburg, Hamburg-Wandsbek, Leverkusen, München-Bahnhof, Neuss, Nürnberg-Königstraße, Nürnberg-Langwasser, Offenbach, Paderborn, Regensburg-Neupfarrplatz, Saarbrücken, Siegen, Wiesbaden-Kirchgasse (Quelle: Handelsblatt).

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