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Neue Heizung: So viel Geld gibt es jetzt vom Staat

Wer eine Gas- oder Ölheizung ersetzen muss, der muss viel Geld auf den Tisch legen. (© IMAGO / Shotshop)

Es wird neue Fördergelder für den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen geben. Generell werden 30 Prozent der Kosten erstattet, aber einige Bürger können sich auf einen noch höheren Zuschuss freuen. Bis zu 50 Prozent Förderung sind möglich.

Heizungstausch: Bis zu 50 Prozent Förderung

Die Bundesregierung möchte den Austausch von Öl- und Gasheizungen vorantreiben, damit Gebäude verstärkt mit klimafreundlichen Heizsystemen ausgestattet werden. Jetzt sind Details zu den Förderungen bekannt geworden. Bürger sollen möglichst gezielt und bürokratiearm unterstützt werden, um den Abschied von fossilen Brennstoffen bei Heizungen einzuleiten. Unter anderem ist ein Klimabonus geplant.

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Bürger können sich den gerade beschlossenen Plänen nach auf eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent des Tauschpreises einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung einstellen. Auch sind Förderkredite mit Tilgungszuschüssen geplant, um die finanzielle Belastung zeitlich zu strecken.

Neben der Grundförderung ist ein „Klimabonus I“ in Höhe von 20 zusätzlichen Prozent für Bezieher einkommensabhängiger Sozialleistungen vorgesehen. Wer also Bürgergeld (Hartz IV), Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, kann sich auf eine Förderung von 50 Prozent freuen. Der Klimabonus soll auch gewährt werden, wenn Bürger nicht zum Umstieg auf klimaneutrale Heizungen verpflichtet sind.

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Heizungstausch: Weiterer Klimabonusin Aussicht

Die Bundesregierung möchte darüber hinaus unter Umständen einen „Klimabonus II“ in Höhe von weiteren 10 Prozent auf die Grundförderung gewähren. Der Klimabonus kann eingefordert werden, wenn zum Beispiel ineffiziente öl- oder gasbefeuerten Systemen fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht ausgewechselt werden.

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Bei irreparabel defekten Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, stehen über den „Klimabonus III“ ebenfalls 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung bereit. Die Klimabonus-Zahlungen können nicht miteinander kombiniert werden (Quelle: Tagesschau).

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