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Falschparker im Visier: Gericht gibt grünes Licht für Hilfssheriffs

Wer das Auto falsch abstellt, muss bald besonders aufpassen. (© Imago / Ralph Peters)

Für Falschparker sind eigentlich die Ordnungshüter in Form der Polizei oder des Ordnungsamts zuständig. Einige Bürger in Deutschland geben sich damit nicht zufrieden, wenn Falschparker immer wieder für gefährliche Situationen sorgen. Ein Gericht gibt nun grünes Licht für private Hilfssheriffs.

Gericht erlaubt Foto bei Anzeige von Falschparkern

Zwei Männer haben vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung in Höhe von 100 Euro erhalten. Sie hatten Fotos von Parkverstößen gemacht und diese an die Polizei geschickt. Das sollte angeblich ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein. Beide Männer wollten das Bußgeld nicht bezahlen und zogen vor Gericht. Der Fall wurde wegen der Ähnlichkeiten zusammengefasst und ein Urteil gesprochen. Demnach ist es kein Verstoß gegen die DSGVO, wenn man ein Foto macht, das bei einer Anzeige wegen Falschparkens beigefügt wird, um den Vorfall zu dokumentieren. Noch ist das Urteil nicht final rechtskräftig, wird aber von enormer Bedeutung sein (Quelle: Bayrisches Verwaltungsgericht Ansbach (PDF)).

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Denn wenn das Grundsatzurteil so durchgeht und bestätigt wird, dann kann im Grunde jede Bürgerin und jeder Bürger Falschparker dokumentieren und bei der Polizei mit einem Foto anzeigen. Eine Anzeige per Telefon ist jetzt zwar schon möglich, doch oft sind die Falschparker wieder weg, bevor Polizei oder Ordnungsamt vor Ort sind. So ließe sich der Verstoß dokumentieren und zur Anzeige bringen. Besonders wenn auf Fahrradwegen oder Fußwegen geparkt wird und Menschen dadurch behindert werden oder auf die Straße ausweichen müssen, wo sie einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden, kann das einen großen Einfluss haben.

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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung

„Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Wir werden den Fall weiter im Blick behalten.

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