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„Sabbeln könn’ die“ – MontanaBlack rechnet mit deutschen Politikern ab

MontanaBlack scheint in Sachen Cannabis-Legalisierung mit den deutschen Politikern ein Hühnchen zu rupfen zu haben. (© IMAGO / Panama Pictures)
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„Die werden für dummes Sabbeln bezahlt“ – so äußert sich MontanaBlack in einem seiner letzten Streams über deutsche Politiker, als das Thema der Cannabis-Legalisierung zur Sprache kommt. Im Video spricht er Klartext.

 
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Cannabis-Legalisierung lässt MontanaBlack über Politiker herziehen

MontanaBlack scheint mit der Arbeit der deutschen Politiker aktuell alles andere als zufrieden zu sein – das legt zumindest ein neuer Clip des erfolgreichen Streamers nahe.

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Als einer seiner Zuschauer ihm vom Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland erzählt, scheint sich bei Monte ein Schalter umzulegen:

„Eins muss man den Politikern lassen: Sabbeln könn’ die. Die werden für dummes Sabbeln bezahlt. Aber umsetzen können sie wenig. Die erzählen dir immer, wie schön der Tag ist und was sie alles machen. (…) Und sie erzählen dir genau das, was du hören willst, damit sie Stimmen bekommen und anderen Kram. Aber am Ende ist die Umsetzung meistens mangelhaft.“

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Im weiteren Verlauf des Videos erklärt Monte, dass er bereits seit gefühlt 15 Jahren davon hört, dass Cannabis entkriminalisiert werden soll.

Den kompletten Clip könnt ihr euch hier anschauen:

Cannabis-Legalisierung: Wann ist es soweit?

Einen konkreten Termin für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gibt es bislang noch nicht. Laut dem MDR ging Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor Kurzem jedoch noch davon aus, dass das neue Gesetz schon 2024 in Kraft treten wird.

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Bislang liegt ein Eckpunktepapier vor, welches einige Grundpfeiler für den Gesetzesentwurf vorstellt:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist straffrei. Diese Menge darf auch in der Öffentlichkeit getragen werden.
  • Kein öffentlicher Konsum in der Nähe von Schulen und Kitas. Konsum erst ab 20:00 Uhr in Fußgängerzonen erlaubt.
  • Privat dürfen maximal drei weibliche blühende Pflanzen angebaut werden – Jugendliche und Kinder dürfen keinen Zugang zu den Pflanzen haben.
  • Frühere Verurteilungen wegen des Besitzes oder des Eigenanbaus von Cannabis können aus dem Bundeszentralregister nach Antrag gelöscht werden – vorausgesetzt die Beschränkungen von 25 Gramm / 3 weiblichen Pflanzen wurden nicht überschritten.

Eine komplette Legalisierung ist das laut Kritikern nicht. So wurde beispielsweise der zunächst diskutierte kontrollierte Verkauf von Cannabis aus dem Eckpunktepapier gestrichen – der Schwarzmarkt für Cannabis dürfte also weiter existieren. Einen Überblick zu den wichtigsten Eckpunkten findet ihr auf der Webseite des MDR.

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